Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 22.11.2006 - 8 W 202/06 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 91 Abs. 2 § 485 Abs. 1
Erstattungsfähigkeit der Mehrkosten durch einen Anwaltswechsel nach Abschluss des selbständigen Beweisverfahrens - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anrechnung der Prozessgebühr im dem Klageverfahren vorangegangenen selbstständigen Beweisverfahren im Kostenfestsetzungsbeschluss
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Mehrkosten durch Anwaltswechsel?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Nach selbständigem Beweisverfahren Anwaltswechsel: Mehrkosten? (IBR 2007, 1132)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 17.08.2006 - 328 O 39/06
- OLG Hamburg, 22.11.2006 - 8 W 202/06
Papierfundstellen
- MDR 2007, 559
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- OLG Koblenz, 28.01.2002 - 14 W 52/02
Ersatz der Mehraufwendungen bei Wechsel des Prozessbevollmächtigten
Auszug aus OLG Hamburg, 22.11.2006 - 8 W 202/06
Für die dadurch verursachten Mehrkosten haftet der Prozessgegner selbst dann nicht, wenn der Rechtsstreit - wie hier - durch Vergleich beendet worden ist (vgl.: OLG Koblenz, RPfleger 2002, 281).
- BGH, 27.08.2014 - VII ZB 8/14
Kostenfestsetzungsverfahren nach Hauptsacheprozess einer …
Eine Anrechnung gemäß Vorbemerkung 3 Abs. 5 VV RVG scheidet aus, wenn - wie hier auf Klägerseite - die Verfahrensgebühr des selbständigen Beweisverfahrens und die Verfahrensgebühr des Hauptsacheverfahrens von verschiedenen Rechtsanwälten verdient worden sind (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2009 - VII ZB 41/09, JurBüro 2010, 190, 191, zur Anrechnungsvorschrift gemäß Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG;… Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, aaO, VV Vorb. 3 Rn. 327;… Keller in Riedel/Sußbauer, aaO, VV Teil 3 Vorbem. 3 Rn. 73; Enders, JurBüro 2013, 113, 114; a.M. OLG Hamburg, MDR 2007, 559). - VGH Baden-Württemberg, 01.02.2011 - 2 S 102/11
Erstattungsfähigkeit der Kosten für die Beauftragung mehrerer Bevollmächtigter; …
Für diese Konstellation wird auch für den Zivilprozess eine Anwendung der dort einschlägigen Anrechnungsvorschrift bejaht (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 22.11.2006 - 8 W 202/06 - MDR 2007, 559;… Mayer/Kroiß, RVG, 4. Aufl. 2009, § 15a Rn. 31 u. 36). - OLG Köln, 10.12.2012 - 17 W 109/12
Erstattung der Kosten des selbständigen Beweisverfahrens; Berücksichtigung eines …
Rn. 27 Soweit N. Schneider (Anm. zu OLG Koblenz, AGS 2012, 258; Anm. zu OLG Hamburg, AGS 2008, 260; ähnlich: Hansens RVGReport 2008, 393, Anm. zu OLG Hamburg RVGReport 2008, 392) die Ansicht vertritt, es liege bei einer solchen Konstellation gar kein Anwaltswechsel vor, weil das selbständige Beweis- und das Hauptsacheverfahren zwei verschiedene Angelegenheiten darstellten auf der Grundlage von zwei verschiedenen Aufträgen, so dass es der Partei unbenommen sein müsse, nach Erledigung einer Angelegenheit bzw. eines Auftrages einen anderen Anwalt zu mandatieren, vermag der Senat dem nicht zu folgen. - OLG Celle, 07.09.2015 - 2 W 194/15
Erstattungsfähigkeit der Mehrkosten infolge Anwaltswechsel nach Zurückverweisung …
Rn. 12 In seiner weiteren Entscheidung vom 27.08.2014 - VII ZB 8/14 - zu einem Anwaltswechsel zwischen selbstständigem Beweisverfahren und Hauptsacheverfahren hat sich der Bundesgerichtshof demgegenüber nicht zu der Frage festlegen müssen, ob § 91 Abs. 2 Satz 2 ZPO in einem solchen Fall die Prüfung erfordere, dass dieser Anwaltswechsel notwendig gewesen sei, was jedoch in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte ganz überwiegend vertreten werde (vgl. BGH NJW 2014, 3518 ff. m. w. N.; weiterhin OLG Köln JurBüro 2013, 590 f.; OLG Hamburg MDR 2007, 559). - OLG Dresden, 20.09.2016 - 3 W 869/16 Die Bewertung des Senats entspricht dem, was in der oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung zur erstattungsrechtlichen Behandlung eines Anwaltswechsels zwischen Beweis- und Hauptsachverfahren entschieden wird (etwa: Schleswig zu 9 W 110/96, Düsseldorf zu 22 W 1/98, Koblenz zu 14 W 52/02, Hamburg zu 8 W 202/06, Köln zu 17 W 109/12, Hamm zu 25 W 281/13 sowie, zu Vorbem. 3 Abs. 6 RVG-VV, Celle zu 2 W 194/15).
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