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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 19.09.2002 - 8 W 220/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,5371
OLG Stuttgart, 19.09.2002 - 8 W 220/02 (https://dejure.org/2002,5371)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 19.09.2002 - 8 W 220/02 (https://dejure.org/2002,5371)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 19. September 2002 - 8 W 220/02 (https://dejure.org/2002,5371)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Rechtsanwaltsgebühr: Erstattungsfähigkeit von Mehrkosten des Verkehrsanwalts einer ausländischen Partei

  • Judicialis

    BRAGO § 52; ; ZPO § 91 Abs. 2 S. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAGO § 52; ZPO § 91 Abs. 2 S. 3
    Zur Erstattungsfähigkeit der Mehrkosten des Verkehrsanwalts einer ausländischen Partei

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erstattungsfähigkeit der Mehrkosten eines deutschen Verkehrsanwalts einer ausländischen Partei; Wegfall der Postulationsbeschränkungen; "Notwendigkeit" einer zweckmäßigen Rechtsverfolgung oder -verteidigung; Notwendiger Anwaltswechsel

Verfahrensgang

  • LG Stuttgart - 8 O 530/01
  • OLG Stuttgart, 19.09.2002 - 8 W 220/02

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 1400
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (5)

  • OLG Stuttgart, 22.05.2001 - 8 W 583/00

    Anwaltswechsel im Mahnverfahren - Abgabe an Gericht in anderem Landgerichtsbezirk …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.09.2002 - 8 W 220/02
    Der Grundsatz des § 91 Abs. 2 Satz 3 ZPO, wonach die Mehrkosten eines zweiten Anwalts nur bei Notwendigkeit eines Anwaltswechsels zu erstatten sind, hat - ähnlich wie beim Mahnanwalt (vgl. Senatsbeschluss vom 22.5.2001, Die Justiz 2001, 445 = RPfl 2001, 516) - die Konsequenz, dass grundsätzlich der von der ausländischen Partei zunächst beauftragte deutsche Rechtsanwalt den Rechtsstreit an jedem Gericht in Deutschland selbst führen kann, so dass ein Anwaltswechsel nicht mehr notwendig ist.
  • OLG Hamburg, 02.03.2000 - 8 W 61/00

    Erstattung der Verkehrsanwaltskosten einer ausländischen Partei

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.09.2002 - 8 W 220/02
    Diese Rechtsprechung steht - ungeachtet gewisser Einschränkungstendenzen im Einzelfall auf Grund zunehmender Internationalisierung (vgl. zB OLG Karlsruhe OLGRep 2001, 445) - im Einklang mit der wohl überwiegenden Ansicht der Oberlandesgerichte (aus jüngerer Zeit zB OLG Hamburg MDR 2000, 664; OLG Dresden JurBüro 1998, 144; OLG Jena JurBüro 1998, 596;… vgl. Zöller/ Herget, ZPO 23. Aufl., § 91 Rn 13 "Ausländer).
  • OLG Jena, 08.07.1998 - 2 W 214/98

    Erstattung von Korrespondenzanwaltsgebühren; Maßstab der Erforderlichkeit für …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.09.2002 - 8 W 220/02
    Diese Rechtsprechung steht - ungeachtet gewisser Einschränkungstendenzen im Einzelfall auf Grund zunehmender Internationalisierung (vgl. zB OLG Karlsruhe OLGRep 2001, 445) - im Einklang mit der wohl überwiegenden Ansicht der Oberlandesgerichte (aus jüngerer Zeit zB OLG Hamburg MDR 2000, 664; OLG Dresden JurBüro 1998, 144; OLG Jena JurBüro 1998, 596;… vgl. Zöller/ Herget, ZPO 23. Aufl., § 91 Rn 13 "Ausländer).
  • OLG Dresden, 20.06.1997 - 15 W 808/97
    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.09.2002 - 8 W 220/02
    Diese Rechtsprechung steht - ungeachtet gewisser Einschränkungstendenzen im Einzelfall auf Grund zunehmender Internationalisierung (vgl. zB OLG Karlsruhe OLGRep 2001, 445) - im Einklang mit der wohl überwiegenden Ansicht der Oberlandesgerichte (aus jüngerer Zeit zB OLG Hamburg MDR 2000, 664; OLG Dresden JurBüro 1998, 144; OLG Jena JurBüro 1998, 596;… vgl. Zöller/ Herget, ZPO 23. Aufl., § 91 Rn 13 "Ausländer).
  • OLG Karlsruhe, 28.10.1980 - 11 W 96/79
    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.09.2002 - 8 W 220/02
    a) Nach bisheriger gefestigter Senatsrechtsprechung war es regelmäßig als "notwendig" im Sinne einer zweckmäßigen Rechtsverfolgung oder -verteidigung gemäß § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO anzusehen, wenn eine ausländische Partei, die vor einem deutschen Gericht einen Rechtsstreit führt, einen Korrespondenzanwalt einschaltet; dabei hatte die ausländische Partei in der Regel die Wahl, ob sie einen Anwalt an ihrem ausländischen Wohnsitz oder einen Anwalt an einem beliebigen Ort in Deutschland zum Korrespondenzanwalt bestellen will (Senatsbeschluss vom 22.4.1981, JurBüro 1981, 870 = Die Justiz 1981, 316 (LS); Beschluss vom 2.12.1983, Die Justiz 1984, 99 = JurBüro 1984, 593).
  • OLG Stuttgart, 05.02.2009 - 8 W 40/09

    Rechtsanwaltsgebühr: Erstattungsfähigkeit von Reisekosten eines von einem …

    Die Entscheidung des Senats vom 19.9.2002 (8 W 220/02 FamRZ 03, 1400) steht hierzu nicht im Widerspruch, da auch mit dieser Entscheidung nicht in Frage gestellt wird, dass die ausländische Partei grundsätzlich berechtigt ist, einen in- oder ausländischen Verkehrsanwalt zu beauftragen.

    Die von der Rechtspflegerin für ihre gegenteilige Ansicht zitierten Entscheidungen des Senats ( Beschluss vom 15.2.2006 8 W 63/06; Die Justiz 2003, 81, die ihrerseits Bezug nehmen auf die Entscheidungen des Senats JurBüro 81, 870 und JurBüro 84, 99) sind deshalb nicht einschlägig, weil die Partei dort gerade keinen Verkehrsanwalt in ihrem Heimatland beauftragt hatte, sondern gleich einen deutschen Anwalt.

  • OLG Köln, 01.12.2008 - 17 W 211/08

    Erstattungsfähigkeit der Reisekosten des inländischen Prozessbevollmächtigen …

    Das OLG Stuttgart (FamRZ 2003, 1400) hat entschieden, eine ausländische Partei dürfe in der Regel ihren Vertrauensanwalt an jedem beliebigen Ort in Deutschland mandatieren, ohne kostenrechtliche Einbußen hinnehmen zu müssen.
  • OLG Stuttgart, 16.01.2003 - 8 W 414/02

    Kostenerstattung: Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten des auswärtigen …

    Sie liegt auf der Linie, die der Senat für den ab 2000 geltenden Rechtszustand bereits behutsam eingeschlagen hat (vgl. Beschl. v. 22.5.2001, Die Justiz 2001, 39 (= KoR/Ziv - Beiheft zu "Die Justiz" 2001 - Nr. 252) = OLGRep 2001, 409 = MDR 2002, 176 = RPfl 2001, 516; Beschl. vom 19.9.2002 - 8 W 220/02 - betr.
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