Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 12.06.2008 - 8 W 229/08 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Rechtsanwaltsgebühr: Höhe der Einigungs- und Erledigungsgebühr für die Mitwirkung bei einer außergerichtlichen Einigung mit den Gläubigern über die Schuldenbereinigung im Rahmen der Beratungshilfe
- Judicialis
- IWW
- zvi-online.de
RVG §§ 44, 2 Abs. 2 i.V.m. RVG-VV Nr. 2508
Vergütungsfestsetzung für einen Rechtsanwalt im Verfahren der außergerichtlichen Schuldenbereinigung - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Einigungs- und Erledigungsgebühr für Mitwirkung bei einer außergerichtlichen Schuldenbereinigung gem. § 305 InsO kann nur einmal anfallen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Vergütungsfestsetzung für einen Rechtsanwalt im Verfahren der außergerichtlichen Schuldbereinigung; Mehrfache Einigungs- und Erledigungsgebühr im Verfahren der außergerichtlichen Schuldenbereinigung; Bewilligung von Beratungshilfe für eine außergerichtliche ...
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Einigungsgebühr - Beratungshilfemandate richtig abrechnen
Verfahrensgang
- AG Nürtingen - GR V 982/06
- LG Stuttgart, 05.05.2008 - 19 T 162/07
- LG Stuttgart, 05.05.2008 - 19 T 162/08
- OLG Stuttgart, 12.06.2008 - 8 W 229/08
Papierfundstellen
- Rpfleger 2008, 502
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 31.10.2001 - 1 BvR 1720/01
Angelegenheiten i.S. von § 13 Abs. 2 S. 1 BRAGO
Auszug aus OLG Stuttgart, 12.06.2008 - 8 W 229/08
Das BVerfG hat in seiner Entscheidung vom 31. Oktober 2001 (BVerfG AGS 2002, 273) ausgeführt, dass der Begriff der Angelegenheit aus verfassungsrechtlicher Sicht wegen der ohnehin zu niedrigen Gebühren des Rechtsanwalts nicht zu weit gefasst werden dürfe, es komme aber auf den konkreten Einzelfall an. - OLG Stuttgart, 04.10.2006 - 8 W 360/06
Rechtsanwaltskosten: Definition der Angelegenheit für die …
Auszug aus OLG Stuttgart, 12.06.2008 - 8 W 229/08
Wenn aber für die Beratungshilfe auf die Definition der Angelegenheit i. S. der §§ 16 ff RVG zurückgegriffen wird, dann ist es nur sachgerecht, dies auch gebührenrechtlich im Vergütungsfestsetzungsverfahren umzusetzen (OLG Stuttgart/Senat Die Justiz 2007, 187). - LG Berlin, 14.06.2000 - 82 T 1482/99
Gebührenansprüche eines Anwalts bei außergerichtlicher Einigung über eine …
Auszug aus OLG Stuttgart, 12.06.2008 - 8 W 229/08
Mehrere Vergleiche in derselben Beratungshilfeangelegenheit lassen den Entschädigungsanspruch nach RVG-VV Nr. 2508 nur einmal entstehen (…Madert in Gerold/Schmidt/von Eicken/Madert/Müller-Rabe, a. a. O., RVG-VV Nr. 2500-2508 Rdnr. 35 ff m w. N.;… N. Schneider in Schneider/Wolf, Anwaltkommentar zum RVG, 3. Aufl. 2006, RVG-VV Nr. 2508 Rdnr. 1, 2, 9 ff; Landgericht Berlin AnwBl 2001, 694 zu § 132 BRAGO). - AG Koblenz, 13.09.1994 - 3 UR II 114/94
Auszug aus OLG Stuttgart, 12.06.2008 - 8 W 229/08
Nur dem Rechtsanwalt stehen alle Informationen zur Verfügung, die ihm eine interessengerechte Tätigkeit für den Rechtssuchenden ermöglichen (vgl. hierzu auch Hansens in JurBüro 1987, 329 mit ablehnender Anmerkung zu AG Steinfurt, Rpfleger 1986, 110; Hansens, Anmerkung zu AG Koblenz in JurBüro 1995, 200).
- AG Mannheim, 08.09.2015 - 2 UR 21/15
Vergütungsfestsetzung für den Beratungshilfeanwalt: Prüfungskompetenz des …
Rn. 10 Entgegen der Auffassung des OLG Stuttgart (Beschluss vom 22.05.2007, 8 W 169/07; Beschluss vom 12.08.2008, 8 W 229/08) ist mit der Prüfung der Erforderlichkeit der Vertretung im Rahmen des Kostenfestsetzungsverfahrens auch weder eine unzulässige Einflussnahme auf die Tätigkeit des Rechtsanwalts, der in eigener Verantwortung entscheidet, wie er für den Rechtsuchenden im Rahmen der Beratungshilfe tätig wird, noch eine Überforderung des Gebührenbeamten verbunden.
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