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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 26.10.1984 - 8 W 260/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,5641
OLG Hamburg, 26.10.1984 - 8 W 260/84 (https://dejure.org/1984,5641)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 26.10.1984 - 8 W 260/84 (https://dejure.org/1984,5641)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 26. Oktober 1984 - 8 W 260/84 (https://dejure.org/1984,5641)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1985, 237
  • VersR 1985, 866
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Nürnberg, 18.06.2001 - 4 W 2053/01

    Kosten einer prozessbegleitenden Fachbetreuung

    Dazu gehören beispielsweise das Durcharbeiten des Prozessstoffes, das Verfassen oder Vorbereiten von Schriftsätzen, das Sammeln und Sichten von Tatsachen- und Beweismaterial, die Informationserteilung an den Prozessbevollmächtigten und die Teilnahme an vorbereitenden Besprechungen (vgl. KG Berlin MDR 1985, 414; HansOLG Hamburg MDR 1985, 237;… Zöller-Herget, ZPO, 22. Aufl., § 91 Rn 13 "Allgemeiner Prozeßaufwand").
  • OLG Naumburg, 28.12.2011 - 2 W 75/11

    Kostenfestsetzungsverfahren: Erstattungsfähigkeit von Verkehrsanwaltsgebühren und …

    Jede Prozesspartei ist gehalten, den üblicherweise mit der Vorbereitung und Durchführung eines gerichtlichen Verfahrens verbundenen Zeitaufwand entschädigungslos auf sich zu nehmen (…vgl. KG Berlin, Beschluss v. 11.12.1984, a.a.O.; Hanseat. OLG Hamburg, Beschluss v. 26.10.1984, 8 W 260/84, MDR 1985, 237; OLG Nürnberg, Beschluss v. 18.06.2001, 4 W 2053/01, MDR 2001, 1439).
  • OLG Köln, 19.09.2012 - 17 W 150/12

    Allgemeiner Prozessaufwand der Partei

    Jeder Partei obliegt es, auf eigene Kosten den mit der Vorbereitung oder der Durchführung eines Rechtsstreits verbundenen Zeitaufwand oder anderweitige Kosten diesbezüglich selbst zu tragen (KG MDR 1985, 414; OLG Hamburg MDR 1985, 237; OLG Nürnberg MDR 2001, 1439; Senat…, Beschluss vom 6. Mai 2009 - 17 W 20 + 78/09 - Zöller/Herget, ZPO, 29. Aufl., § 91 Rn. 13 "Allgemeiner Prozessaufwand").
  • OLG Karlsruhe, 21.08.2002 - 3A W 44/02

    Kostenerstattung: Erstattungsfähigkeit einer Zeitaufwandsentschädigung für die …

    Diese Grundsätze finden auch Anwendung, wenn die Partei keine natürliche Person ist oder sogar einen Dritten entgeltlich mit Arbeiten beauftragt, zu denen sie auch selbst bzw. durch ihre Organe in der Lage gewesen wäre (OLG Naumburg, Beschluss vom 18.12.2001, 13 W 627/01; KG MDR 85, 414f; OLG Hamburg, MDR 85, 237).
  • LAG Hessen, 16.11.2015 - 2 Ta 478/14

    Schaltet ein Unternehmer im Zusammenhang mit einem Verfahren auf Zahlung von …

    Grundsätzlich muss auch jedes Unternehmen in der Lage sein, sich durch eigene Mitarbeiter sowohl zu kaufmännischen als auch zu technischen Fragen, die mit seinem Tätigkeitsbereich im Zusammenhang stehen, so fundiert zu äußern, dass es im Falle eines Rechtsstreits seinen Prozessbevollmächtigten ohne fremde Hilfe sachgerecht zu informieren vermag (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 26. Okto) ber 1984 - Az. 8 W 260/84, MDR 1985, S. 237 [OLG Hamburg 26.10.1984 - 8 W 260/84] ).
  • OLG Köln, 06.05.2009 - 17 W 20/09

    Kostenerstattung für die Hinzuziehung des Wirtschaftsprüfers und Steuerberaters …

    Jeder Partei obliegt es, auf eigene Kosten den mit der Vorbereitung oder der Durchführung eines Rechtsstreits verbundenen Zeitaufwand oder anderweitige Kosten diesbezüglich selbst zu tragen (KG MDR 1985, 414 f.; OLG Hamburg MDR 1985, 237; OLG Nürnberg MDR 2001, 1439;… Zöller/Herget, ZPO, 27. Aufl., § 91 Rn. 13 "Allgemeiner Prozessaufwand").
  • BPatG, 22.02.2005 - 1 ZA (pat) 13/03
    Die Prozessvorbereitung durch entgeltliche Beauftragung eines Dritten ist grundsätzlich nicht erstattungsfähig (…vgl Zöller/Herget, ZPO, 25. Aufl, § 91 Rn 13 - allgemeiner Prozessaufwand; HansOLG Hamburg, MDR 1985, 237).
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