Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 22.12.1982 - 8 W 289/82 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Statthaftigkeit der Korrektur einer Kostengrundentscheidung im Kostenfestsetzungsverfahren durchÜberprüfung der Notwendigkeit der Beauftragung des für das Verfahren vor dem unzuständigen Gericht bestellten Prozessbevollmächtigten; Anspruch der obsiegenden Partei auf ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 21.10.1982 - 80 O 384/82
- OLG Hamburg, 22.12.1982 - 8 W 289/82
Wird zitiert von ...
- FG Thüringen, 03.11.2006 - IV 70047/05
Erstattungsfähigkeit der Gebühren eines Prozessbevollmächtigten in einem vom …
Das OLG Frankfurt (Beschluss vom 10. Juni 1983 - 20 W 109/83) und das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg (Entscheidung vom 22. Dezember 1982 8 W 289/82 - Leitsätze zitiert in Juris) verneinen grundsätzlich eine Erstattungsfähigkeit der Kosten für die Hinzuziehung des Prozessbevollmächtigten gemäß § 12a Abs. 1 Satz ArbGG bei einer Verweisung vom Arbeitsgericht an das ordentliche Gericht.
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