Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 03.02.2021 - 8 W 343/19 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Baden-Württemberg
Nr 3104 RVG-VV, § 91 Abs 1 ZPO, § 104 Abs 1 ZPO, § 128 Abs 4 ZPO, § 269 Abs 1 ZPO
Anfallende und erstattungsfähige Kosten für die Wahrnehmung eines Termins nach Klagerücknahme am Terminstag - IWW
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Terminswahrnehmung nach Klagerücknahme: 1,2 Terminsgebühr aus Kostenwert!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsanwaltskammer-hamm.de (Kurzinformation)
Terminsgebühr für Kostenantrag nach Klagerücknahme
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 22.08.2019 - 3 O 45/19
- OLG Stuttgart, 03.02.2021 - 8 W 343/19
Papierfundstellen
- MDR 2021, 711
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- OLG Köln, 08.03.2007 - 17 W 37/07
Keine Terminsgebühr durch Sachstandsanfrage - Terminsgebühr aufgrund …
Auszug aus OLG Stuttgart, 03.02.2021 - 8 W 343/19
Ob etwas anderes gegolten hätte, wenn das Gericht diese Kenntnis bei Aufruf nicht gehabt hätte (vgl. dazu OLG Köln AGS 2008, 28), kann dahinstehen.Der Ermäßigungstatbestand der Nr. 3105 VV RVG ist nicht erfüllt (vgl. OLG Stuttgart/Senat, Beschluss vom 15.05.2012, Az. 8 W 179/12; OLG Köln AGS 2008, 28 mit zustimmender Anmerkung N. Schneider;… Zöller/Greger, a.a.O., § 269 ZPO, Rdnr. 24).
- OLG Stuttgart, 27.03.2009 - 8 W 118/09
Kostenentscheidung: Terminsteilnahme des Beklagtenvertreters nach Klagerücknahme; …
Auszug aus OLG Stuttgart, 03.02.2021 - 8 W 343/19
Eine Terminsgebühr aus dem Hauptsachestreitwert, wie sie im Kostenfestsetzungsantrag der Beklagten enthalten ist, konnte hier nicht mehr anfallen, nachdem die zuvor erfolgte Klagrücknahme sofort wirksam war (§ 269 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 bis 3 ZPO) und das Gericht bei Aufruf der Sache Kenntnis von der Klagrücknahme hatte (OLG Stuttgart/Senat, BeckRS 2009, 9787).
- KG, 23.06.2025 - 5 W 93/25
Entscheidung des Rechtspflegers zu der Höhe des Gegenstandswerts im …
Der Rechtsanwalt muss für das Anfallen der Gebühr den Termin wahrnehmen und vertretungsbereit für seinen Mandaten anwesend sein (vgl. etwa OLG Stuttgart, Beschluss vom 3. Februar 2021 - 8 W 343/19, MDR 2021, 711 [juris Rn. 4]).Ist die Klage vor dem Termin zurückgenommen worden und wird gleichwohl - wie hier - ein Termin durchgeführt, in dem allein der Kostenantrag (§ 269 Abs. 4 Satz 1 ZPO) gestellt wird, fällt auch nicht lediglich eine 0, 5-fache Terminsgebühr gemäß Nr. 3105 VV-RVG an; der Kostenantrag ist kein Antrag zur Prozess- oder Sachleitung im Sinne des Ermäßigungstatbestands (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 3. Februar 2021 - 8 W 343/19, aaO Rn. 5).
Der Kostenwert sei jedenfalls auch anzusetzen, wenn der Vorsitzende vor Aufruf der Sache Kenntnis von der Klagerücknahme hatte; der Aufruf der Sache sei in diesem Fall dahin zu verstehen, dass nur die Kostenfrage aufgerufen worden sei (vgl. OLG Frankfurt…, Beschluss vom 20. Februar 2019 - 6 W 101/18, AGS 2019, 501 [juris Rn. 6];… vgl. Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, RVG, 26. Aufl., Anh. VII Rn. 346; ähnlich auch OLG Stuttgart, Beschluss vom 3. Februar 2021 - 8 W 343/19, MDR 2021, 711 [juris Rn. 4]).
Rn. 15 bb) Hiervon ausgehend hat das Landgericht - Rechtspflegerin - die Frage des Werts für die Berechnung der Rechtsanwaltsgebühren für den Termin am 18. März 2025 zu Unrecht zum Gegenstand des Kostenfestsetzungsverfahrens gemacht, auch wenn dies zum Teil anders gehandhabt wird (vgl. etwa OLG Stuttgart, Beschluss vom 3. Februar 2021 - 8 W 343/19, MDR 2021, 711 [juris Rn. 4 ff.]; dagegen aber zu Recht Schneider, AGS 2021, 167, 168; wie hier etwa OLG Koblenz, Beschluss vom 7. März 2018 - 14 W 89/18, AGS 2019, 199).
- OLG Frankfurt, 09.05.2023 - 6 WF 53/23
Entstehen einer Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV RVG
Vorliegend war die Bevollmächtigte des Beschwerdeführers nach Beginn des Termins durch Aufruf der Sache (vgl. BGH…, Beschluss vom 12. Oktober 2010 - VIII ZB 16/10 -, Rn. 10, juris) im Termin vertretungsbereit für diesen Mandanten anwesend (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 3. Februar 2021 - 8 W 343/19 -, Rn. 4, juris).Für Entscheidungen über die Kosten nach Klagerücknahme ist nach § 128 Abs. 3 ZPO die mündliche Verhandlung freigestellt (…vgl. Musielak/Voit/Foerste, 20. Aufl. 2023, ZPO § 269 Rn. 14;… MüKoZPO/Becker-Eberhard, 6. Aufl. 2020, ZPO § 269 Rn. 68), was nicht bedeutet, dass sie ohne mündliche Verhandlung ergehen müssen (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 3. Februar 2021 - 8 W 343/19 -, Rn. 2, juris).
Ob die Terminsgebühr aus einem Wert entsteht, der nur dem Kosteninteresse entspricht (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 3. Februar 2021 - 8 W 343/19 -, Rn. 4, juris; KG Berlin…, Beschluss vom 5. Januar 2006 - 1 W 258/05 -, Rn. 4, juris; Hansens RVGReport 2020, 225 (226)) oder dem Wert des Gegenstands der Hauptsache (…vgl. Gerold/Schmidt, RVG, 25. Aufl. 2021, Teil D Anhang VI Rn. 332, beck-online) kann hier dahingestellt bleiben.
- OLG Brandenburg, 12.06.2024 - 6 W 18/24
Festsetzung einer Terminsgebühr
Wird im Fall der Klagerücknahme die Sache aufgerufen, entsteht die Terminsgebühr (…OLG Frankfurt, aaO; Beschluss vom 09.05.2023 - 6 WF 533/23 BeckRS 2023, 457585; KG, Beschluss vom 05.01.2006 - 1 W 258/05, BeckRS 2006, 2219; OLG Stuttgart, Beschluss vom 03.02.2021 - 8 W 343/19; BeckRS 2021, 2990; LG Saarbrücken, Beschluss vom 30.05.2011 - 5 T 143/11, juris;… Gerold/Schmidt, RVG, 25. Aufl., VV Vorbemerkung 3 Rn. 85;… Foerste, in Musielak-Voit, ZPO, 21. Aufl., § 269 Rn. 28).Im Falle einer Klagerücknahme kann zwar die Aufhebung eines Termins veranlasst sein (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 3. Februar 2021 - 8 W 343/19, aaO;… Feskorn in: Zöller, ZPO, 35. Aufl., § 227, Rn. 1), diese ist aber nicht zwingend.
- OLG Brandenburg, 19.10.2023 - 6 W 82/23
Korrektur eines Kostenfestsetzungsbeschlusses Anwendbarkeit RVG in der Fassung ab …
Diese Bindungswirkung hindert es aber nicht, statt unberechtigt angesetzter Einzelposten berechtigte jedoch nicht beanspruchte Posten zu berücksichtigen, sofern die auszutauschenden Rechnungsposten in einem sachlichen Zusammenhang stehen bzw. wesensgleich sind (vgl. etwa OLG Stuttgart, Beschluss vom 03.02.2021 - 8 W 343/19, BeckRS 2021, 2990).
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