Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Di. den 27. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Di. den 27. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 10.05.2001 - 8 W 364/2000, 8 W 364/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,9399
OLG Stuttgart, 10.05.2001 - 8 W 364/2000, 8 W 364/00 (https://dejure.org/2001,9399)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 10.05.2001 - 8 W 364/2000, 8 W 364/00 (https://dejure.org/2001,9399)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 10. Mai 2001 - 8 W 364/2000, 8 W 364/00 (https://dejure.org/2001,9399)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,9399) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    GKG § 10 § 58 Abs. 2 S. 1; BGB §§ 198 ff
    Verjährung der Gerichtskostenschuld - Vollstreckungsversuche gegen einen von mehreren Erstschuldnern

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verjährung gegenüber Zweitschuldner; Gerichtskostenschuld; Haftschuldner; Entscheidungsschuldner; Vollstreckungsversuch

Verfahrensgang

  • LG Stuttgart - 21 O 690/91
  • OLG Stuttgart, 10.05.2001 - 8 W 364/2000, 8 W 364/00
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.01.1987 - VII ZR 88/85

    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Architekten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.05.2001 - 8 W 364/00
    Ob der Lauf der Verjährung der Gerichtskostenschuld im Verhältnis zum Haftschuldner erst mit Eintritt dieser Bedingung beginnt (§ 198 S. 1 BGB) oder bis zu diesem Zeitpunkt gehemmt ist (§ 202 Abs. 1 BGB), läuft hier auf dasselbe hinaus (vgl. BGH NJW 1981, 2343, 2344; NJW 1987, 2743, 2745).
  • BGH, 04.06.1981 - VII ZR 212/80

    Rückabtretung der Gewährleistungsansprüche an den Bauträger nach erfolgloser …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.05.2001 - 8 W 364/00
    Ob der Lauf der Verjährung der Gerichtskostenschuld im Verhältnis zum Haftschuldner erst mit Eintritt dieser Bedingung beginnt (§ 198 S. 1 BGB) oder bis zu diesem Zeitpunkt gehemmt ist (§ 202 Abs. 1 BGB), läuft hier auf dasselbe hinaus (vgl. BGH NJW 1981, 2343, 2344; NJW 1987, 2743, 2745).
  • OLG Karlsruhe, 12.01.2016 - 5 WF 176/15

    Kosten im Familienverfahren: Zweitschuldnerhaftung nach Aufhebung der …

    Es handelt sich dabei um eine Ordnungsvorschrift, die allerdings für die Staatskasse eine Amtspflicht begründet (…vgl. Hartmann, Kostengesetze, 44. Auflage 2014, § 31 GKG Rn. 8) und daher bindend ist (OLG Stuttgart vom 10.05.2001 - 8 W 364/2000, juris Rn. 5).
  • OLG Saarbrücken, 22.05.2019 - 9 W 14/19

    Gerichtskostenhaftung: Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des …

    Diese Sollvorschrift ist im Sinne einer Rechtspflicht zu verstehen, mit der Folge, dass die Inanspruchnahme des Zweitschuldners erst dann zulässig ist, wenn die in § 31 Abs. 2 Satz 1 GKG genannten Voraussetzungen vorliegen und vom Kostenbeamten durch eigene Prüfung festgestellt worden sind (vgl. dazu OLG Celle…, Beschluss vom 9. Juli 2018 - 21 WF 176/17, juris Rn. 18 ff.; OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 12. Januar 2016 - 5 WF 176/15, BeckRS 2016, 4930 Rn. 11; OLG Stuttgart, Beschluss vom 10. Mai 2001 - 8 W 364/2000, juris Rn. 5;… Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht, 2. Aufl., GKG § 31 Rn. 46;… Hartmann, Kostengesetze, 48. Aufl., GKG § 31 Rn. 8).
  • OLG Köln, 12.03.2018 - 17 W 309/15

    Umfang der Erstattung von Gerichtskosten durch den Entscheidung Schuldner bei …

    Diese Ordnungsvorschrift stellt für die Staatskasse eine zwingend zu beachtende Amtspflicht dar (OLG Stuttgart JurBüro 2001, 597;… Hartmann, Kostengesetze, 47. Auflage, § 31 GKG Rn. 8).
  • OLG Naumburg, 24.01.2020 - 12 W 2/20

    Gerichtskosten: Voraussetzungen einer Drittschuldnerhaftung

    Diese Sollvorschrift ist im Sinne einer Rechtspflicht zu verstehen, mit der Folge, dass die Inanspruchnahme des Zweitschuldners erst dann zulässig ist, wenn die in § 31 Abs. 2 Satz 1 GKG genannten Voraussetzungen vorliegen und vom Kostenbeamten durch eigene Prüfung festgestellt worden sind (vgl. dazu Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken…, Beschluss vom 22. Mai 2019 - 9 W 14/19 -, Rn. 6; OLG Celle…, Beschluss vom 9. Juli 2018 - 21 WF 176/17, Rn. 18 ff.; OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 12. Januar 2016 - 5 WF 176/15, Rn. 11; OLG Stuttgart, Beschluss vom 10. Mai 2001 - 8 W 364/2000, Rn. 5, alle zitiert nach juris;… Schneider/Volpert/ Fölsch, Gesamtes Kostenrecht, 2. Aufl., GKG § 31 Rn. 46;… Hartmann, Kostengesetze, a.a.O., § 31 GKG, Rn. 8).
  • OLG Naumburg, 29.04.2011 - 2 W 105/10

    Gerichtskosten: Verjährung bei Gerichtskostenansprüchen gegen mehrere …

    Daraus folgt, dass bei Kostenansprüchen der Landeskasse gegenüber mehreren Kostenschuldnern die Verjährungsfrist für jeden Kostenschuldner gesondert und unabhängig vom Lauf der Frist gegenüber anderen Kostenschuldnern verläuft (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss v. 10.05.2001, 8 W 364/00 - JurBüro 2001, 597; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 09.10.2007, I-10 W 114/07 - OLGR 2008, 232; OLG Celle, Beschluss v. 29.02.2008, 19 WF 41/08 - JurBüro 2008, 324; vgl. auch AG Bremen, Beschluss v. 16.07.2008, 40 IK 197/01 - zitiert nach juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Stuttgart
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht