Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 10.02.2011 - 8 W 40/11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- IWW
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erfallen der Einigungsgebühr bei teilweisem Anerkenntnis und teilweiser Klagerücknahme
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Erfallen der Einigungsgebühr bei teilweisem Anerkenntnis und teilweiser Klagerücknahme
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 27.10.2010 - 20 O 234/10
- LG Stuttgart, 30.12.2010 - 20 O 234/10
- OLG Stuttgart, 10.02.2011 - 8 W 40/11
Papierfundstellen
- MDR 2011, 636
- FamRZ 2011, 997
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (4)
- BGH, 13.04.2007 - II ZB 10/06
Festsetzbarkeit der Einigungsgebühr
Auszug aus OLG Stuttgart, 10.02.2011 - 8 W 40/11
Rn. 6 Das Entstehen einer 1, 0-Einigungsgebühr gem. Nr. 1000 Abs. 1 Satz 1, 1003 RVG-VV setzt die Mitwirkung des Rechtsanwalts beim Abschluss eines Vertrages voraus, durch den der Streit oder die Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis beseitigt wird, wobei dieser Vertrag sich nicht ausschließlich auf ein Anerkenntnis der gesamten Forderung durch den Schuldner oder einen Verzicht des Gläubigers auf den gesamten Anspruch beschränken darf (vgl. zu den Voraussetzungen einer Einigungsgebühr: BGH NJW-RR 2007, 359; BGH NJW 2007, 2187 unter Aufgabe von BGH NJW 2006, 1523; OLG München AGS 2010, 423; OLG Rostock AGS 2008, 326; je m.w.N.).Rn. 7 Für die Festsetzbarkeit einer Einigungsgebühr wird entgegen der Auffassung des Beklagten die Protokollierung eines als Vollstreckungstitel tauglichen Vergleichs nach § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO nicht mehr verlangt (BGH NJW 2007, 2187) - wie seither (BGH NJW 2006, 1523).
- BGH, 28.03.2006 - VIII ZB 29/05
Voraussetzungen des Entstehens der anwaltlichen Einigungsgebühr
Auszug aus OLG Stuttgart, 10.02.2011 - 8 W 40/11
Rn. 6 Das Entstehen einer 1, 0-Einigungsgebühr gem. Nr. 1000 Abs. 1 Satz 1, 1003 RVG-VV setzt die Mitwirkung des Rechtsanwalts beim Abschluss eines Vertrages voraus, durch den der Streit oder die Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis beseitigt wird, wobei dieser Vertrag sich nicht ausschließlich auf ein Anerkenntnis der gesamten Forderung durch den Schuldner oder einen Verzicht des Gläubigers auf den gesamten Anspruch beschränken darf (vgl. zu den Voraussetzungen einer Einigungsgebühr: BGH NJW-RR 2007, 359; BGH NJW 2007, 2187 unter Aufgabe von BGH NJW 2006, 1523; OLG München AGS 2010, 423; OLG Rostock AGS 2008, 326; je m.w.N.).Rn. 7 Für die Festsetzbarkeit einer Einigungsgebühr wird entgegen der Auffassung des Beklagten die Protokollierung eines als Vollstreckungstitel tauglichen Vergleichs nach § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO nicht mehr verlangt (BGH NJW 2007, 2187) - wie seither (BGH NJW 2006, 1523).
- BGH, 10.10.2006 - VI ZR 280/05
Entstehung der Einigungsgebühr
Auszug aus OLG Stuttgart, 10.02.2011 - 8 W 40/11
Rn. 6 Das Entstehen einer 1, 0-Einigungsgebühr gem. Nr. 1000 Abs. 1 Satz 1, 1003 RVG-VV setzt die Mitwirkung des Rechtsanwalts beim Abschluss eines Vertrages voraus, durch den der Streit oder die Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis beseitigt wird, wobei dieser Vertrag sich nicht ausschließlich auf ein Anerkenntnis der gesamten Forderung durch den Schuldner oder einen Verzicht des Gläubigers auf den gesamten Anspruch beschränken darf (vgl. zu den Voraussetzungen einer Einigungsgebühr: BGH NJW-RR 2007, 359; BGH NJW 2007, 2187 unter Aufgabe von BGH NJW 2006, 1523; OLG München AGS 2010, 423; OLG Rostock AGS 2008, 326; je m.w.N.). - OLG München, 07.07.2010 - 11 W 1636/10
Rechtsanwaltskosten: Einigungsgebühr bei Klagerücknahme nach Erfüllung der …
Auszug aus OLG Stuttgart, 10.02.2011 - 8 W 40/11
Rn. 6 Das Entstehen einer 1, 0-Einigungsgebühr gem. Nr. 1000 Abs. 1 Satz 1, 1003 RVG-VV setzt die Mitwirkung des Rechtsanwalts beim Abschluss eines Vertrages voraus, durch den der Streit oder die Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis beseitigt wird, wobei dieser Vertrag sich nicht ausschließlich auf ein Anerkenntnis der gesamten Forderung durch den Schuldner oder einen Verzicht des Gläubigers auf den gesamten Anspruch beschränken darf (vgl. zu den Voraussetzungen einer Einigungsgebühr: BGH NJW-RR 2007, 359; BGH NJW 2007, 2187 unter Aufgabe von BGH NJW 2006, 1523; OLG München AGS 2010, 423; OLG Rostock AGS 2008, 326; je m.w.N.).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2015 - L 19 AS 1453/15
Streit über die Höhe der aus der Staatskasse zu erstattenden Vergütung
Bloße einseitige, voneinander unabhängige Erklärungen, auch wenn sie von beiden Seiten abgegeben werden und zur Beendigung eines Rechtsstreits führen, genügen für die Annahme einer Vereinbarung nicht (vgl. LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 17.03.2014 - L 5 SF 43/14 B E; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25.03.2013 - L 7 AS 1391/12 B; OLG Stuttgart, Beschluss vom 10.02.2011 - 8 W 40/11 - siehe auch BGH, Beschluss vom 28.03.2066 - VIII ZB 29/05 -, wonach nicht in jedem Fall bei einer Teilrücknahme und Anerkenntnis hinsichtlich der verbleibenden Klageforderung eine Einigung angenommen werden. - OLG Bremen, 11.03.2025 - 2 W 24/24
Einigungsgebühr bei übereinstimmender Erledigungserklärung und Kostenübernahme; …
Zwar kann auch in einem - und sei es auch nur konkludent - abgesprochenen Prozessverhalten eine Einigung liegen, wenn die Parteien ihre jeweiligen Prozesshandlungen nicht unabhängig von der Erklärung des anderen vorgenommen haben (OLG Stuttgart, Beschluss vom 10. Februar 2011 - 8 W 40/11 -, Rn. 9, juris). - LSG Sachsen, 06.12.2013 - L 8 AS 527/13
Höhe der aus der Staatskasse zu erstattenden Vergütung eines im Rahmen der …
Die Kläger haben das Anerkenntnis angenommen und den Rechtsstreit im Übrigen für erledigt erklärt, ohne dass aus der Niederschrift, der SG-Akte oder dem sonstigen Beteiligtenvorbringen irgendwelche Anhaltspunkte ersichtlich sind, dass diese Erledigung zwischen den Beteiligten "vereinbart" worden ist (vgl. Oberlandesgericht Stuttgart, Beschluss vom 10.02.2011 - 8 W 40/11 - juris RdNr. 8 f.), die Prozesserklärungen also im Sinne eines "gegenseitigen Entgegenkommens" (…vgl. Müller-Rabe a.a.O. RdNr. 46) abgegeben worden sind.
- OLG Frankfurt, 14.06.2018 - 6 W 51/18
Voraussetzungen für Entstehung der Einigungsgebühr
Wird die Klage teilweise anerkannt und teilweise zurückgenommen, entsteht die Einigungsgebühr, wenn diese Verfahrenserledigung zwischen den Parteien vereinbart wurde und es sich deshalb nicht um die Vornahme von Prozesshandlungen unabhängig von der Erklärung der anderen Partei handelt (OLG Stuttgart, Beschl. v. 10.2.2011 - 8 W 40/11 -, juris). - LSG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2017 - L 19 AS 871/17
Einigungsgebühr als Erfolgsgebühr; Mit der Einigung verbundene Mehrbelastung und …
Rn. 26 Bloße einseitige, voneinander unabhängige Erklärungen, auch wenn sie von beiden Seiten abgegeben werden und zur Beendigung eines Rechtsstreits führen, genügen für die Annahme einer Vereinbarung i.S.v. Nr. 1000, 1006 VV RVG nicht (vgl. LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 17.03.2014 - L 5 SF 43/14 B E; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25.03.2013 - L 7 AS 1391/2 B; OLG Stuttgart, Beschluss vom 10.02.2011 - 8 W 40/11 - siehe auch BGH, Beschluss vom 28.03.2066 - VIII ZB 29/05 -, wonach nicht in jedem Fall bei einer Teilrücknahme und Anerkenntnis hinsichtlich der verbleibenden Klageforderung eine Einigung angenommen werden kann). - LSG Sachsen, 19.09.2014 - L 8 AS 1441/13
"Toleranzrahmen" - Ermessensspielraum des Rechtsanwalts; fachanwaltliche …
Der Beschwerdeführer hat dieses (Teil-)Anerkenntnis angenommen, ohne dass aus der Niederschrift, der SG-Akte oder dem sonstigen Beteiligtenvorbringen irgendwelche Anhaltspunkte ersichtlich sind, dass diese - lediglich teilweise - Erledigung zwischen den Beteiligten "vereinbart" worden ist (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 10.02.2011 - 8 W 40/11 - juris RdNr. 8 f.), die Prozesserklärungen also im Sinne eines "gegenseitigen Entgegenkommens" (…vgl. Müller-Rabe a.a.O. RdNr. 46) abgegeben worden sind. - OLG Jena, 01.02.2017 - 1 W 9/17
Kostenfestsetzungsverfahren: Entstehung und Erstattungsfähigkeit einer …
Auch wenn die anwaltlich vertretenen Parteien an Stelle eines formgerechten gerichtlichen Vergleichs mit den sich aus Nr. 1000 Abs. 1 Satz 1 RVG-VV ergebenden Kostenfolgen eine abweichende Form gewählt haben, die für sich genommen diese kostenrechtlichen Folgen vermeidet - hier Teilanerkenntnis und Teilrücknahme - hindert dies nicht das Entstehen und die Erstattungsfähigkeit der Einigungsgebühr (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 10.02.2011 - 8 W 40/11, juris Rn. 8). - OLG Karlsruhe, 12.02.2025 - 16 WF 120/24
Terminsgebühr in Beschwerdeverfahren in Familienstreitsachen
Wird die Klage teilweise anerkannt und teilweise zurückgenommen, entsteht die Einigungsgebühr, wenn diese Verfahrenserledigung zwischen den Parteien vereinbart wurde und es sich deshalb nicht nur um die Vornahme von Prozesshandlungen unabhängig von der Erklärung der anderen Partei handelt (BGH…, Beschluss vom 13.04.2007 - II ZB 10/06 -, Rn. 3 - 8, juris; BGH…, Urteil vom 10.10.2006 - VI ZR 280/05 -, Rn. 6, juris; OLG Oldenburg…, Beschluss vom 12.08.2019 - 13 WF 64/19 -, Rn. 4 - 7, juris; OLG Frankfurt…, Beschluss vom 14.06.2018 - 6 W 51/18 -, Rn. 4 - 5, juris; Thüringer Oberlandesgericht…, Beschluss vom 01.02.2017 - 1 W 9/17 -, Rn. 9 - 14, juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 10.02.2011 - 8 W 40/11 -, Rn. 5 - 12, juris; OLG München…, Beschluss vom 07.07.2010 - 11 W 1636/10 -, Rn. 4 - 5, juris).
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