Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 23.09.2008 - 8 W 406/08 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Gerichtsgebührenbefreiung für Gemeinden und Gemeindeverbände: Gebührenfreiheit eines Landkreises bei dem Betrieb eines Kreiskrankenhauses in der Rechtsform einer GmbH; Umfang der Gebührenfreiheit in einem Zivilrechtsstreit; Gebührenbelastung eines nicht befreiten ...
- Judicialis
LJKG § 7 Abs. 1 Nr. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
LJKG § 7 Abs. 1 Nr. 2
Zur Gebührenfreiheit nach § 7 Abs. 1 Nr. 2 LandesjustizkostenG BW bei Betrieb eines Krankenhauses in der Rechtsform GmbH durch Landkreis - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Gebührenfreiheit gem. § 7 Abs. 1 Nr. 2 Landesjustizkostengesetz Baden-Württemberg (LJKG) für einen Lamdkreis als Krankenhausträger in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gebührenfreiheit in einem Zivilrechtsstreit für Auslagen wie ...
Verfahrensgang
- LG Rottweil, 27.08.2008 - 2 O 152/07
- OLG Stuttgart, 23.09.2008 - 8 W 406/08
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- OLG Karlsruhe, 08.08.2007 - 7 W 54/07
Gerichtsgebührenbefreiung für Gemeinden und Gemeindeverbände: Gebührenbefreiung …
Auszug aus OLG Stuttgart, 23.09.2008 - 8 W 406/08
Sie gehören zu den Einrichtungen der Gesundheits- und Wohlfahrtspflege (vgl. zur Problematik: OLG Karlsruhe JurBüro 2007, 660 und Die Justiz 1973, 394).
- LSG Baden-Württemberg, 02.09.2019 - L 10 KO 2552/19
Sozialgerichtliches Verfahren - gerichtskostenpflichtiges Verfahren - …
Diese Gebührenfreiheit besteht auch dann, wenn - wie hier - ein Landkreis als alleiniger Gesellschafter einer GmbH in dieser Rechtsform Krankenhäuser betreibt (mit ausführlicher Begründung OLG Karlsruhe, Beschluss vom 08.08.2007, 7 W 54/07, und OLG Stuttgart, Beschluss vom 23.09.2008, 8 W 406/08, beide in juris). - OLG Rostock, 16.11.2009 - 5 W 130/09
Gerichtskosten: Auswirkung der Kostenbefreiung auf nicht befreite Parteien
Ob insoweit überhaupt eine Kostenbefreiung des Landkreises nach § 7 Abs. 1 Nr. 2 LJKG für die Beklagte zu 1.) noch eingreift, kann hier gleichwohl dahinstehen, da diesbezüglich die Kostenfestsetzung nicht angegriffen worden ist und sich eine unterlassene Festsetzung gegen die Beklagte zu 1.) jedenfalls nicht zugunsten der Beklagten zu 2.) und 3.) auswirkt (jedenfalls für eine Befreiung nach Kopfteilen OLG Stuttgart, Beschluss vom 23.09.2008, 8 W 406/08, OLGR 2009, 35, zitiert nach juris). - LG Stuttgart, 04.09.2019 - 20 O 208/19
Gerichtsgebührenbefreiung eines als selbständige Kommunalanstalt betriebenen …
Rn. 29 Das OLG Stuttgart hat zwar mit Beschluss vom 23.09.2008 (Az. 8 W 406/08) entschieden, dass ein von einem Landkreis in der Rechtsform einer GmbH betriebenes Krankenhaus Gebührenfreiheit gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 2 LJKG genieße, und hat ausgeführt, auf die Rechtsform komme es nicht an, jedoch ist diese Entscheidung mit dem Wortlaut der Vorschrift nicht vereinbar.
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