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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 05.12.2017 - 8 W 412/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,47218
OLG Stuttgart, 05.12.2017 - 8 W 412/17 (https://dejure.org/2017,47218)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 05.12.2017 - 8 W 412/17 (https://dejure.org/2017,47218)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 05. Dezember 2017 - 8 W 412/17 (https://dejure.org/2017,47218)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 91 Abs 1 S 1 ZPO, § 104 ZPO
    Bauprozess: Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Privatsachverständigen

  • baurechtsiegen.de

    Kostenerstattung für Gutachten Privatsachverständigen im Bauprozess

  • landesrecht-bw.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann werden die Kosten für ein prozessbegleitendes Privatgutachten erstattet?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (7)

  • BGH, 20.12.2011 - VI ZB 17/11

    Kostenfestsetzung im Verkehrsunfallprozess: Beurteilung der Erstattungsfähigkeit …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.12.2017 - 8 W 412/17
    Rn. 18 "Privatsachverständigenkosten einer Partei sind in einem Rechtsstreit nur ausnahmsweise als notwendige Kosten der Partei mit festzusetzen, wenn eine verständige, wirtschaftlich vernünftige Partei die Einholung des Gutachtens ex ante als sachdienlich ansehen durfte (BGH NJW 2012, 1370).

    Die Beauftragung eines Privatsachverständigen kommt dann in Betracht, wenn die Partei infolge fehlender Sachkenntnisse nicht zu einem sachgerechten Vortrag in der Lage ist (BGH NJW 2003, 1398; BGH NJW 2006, 2415; BGH NJW 2012, 1370;… vgl. im Überblick zum Bereich des Baurechts Werner/Pastor, Der Bauprozess, 13. Auflage 2011, Rdnr. 166 ff. m.w.N.;… Zöller-Herget, Zivilprozessordnung, 29. Auflage 2012, § 91 ZPO, Rdnr. 13, Stichwort "Privatgutachten").

    Kosten für ein prozessbegleitendes Privatgutachten sind aber dann ausnahmsweise erstattungsfähig, wenn das Privatgutachten zur Überprüfung und Widerlegung oder zumindest Erschütterung eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens (vgl. zuletzt BGH NJW 2012, 1370) oder aber zur Wiederherstellung der "Waffengleichheit" objektiv erforderlich und geeignet ist, der Umfang der Tätigkeit des Privatgutachters unmittelbar prozessbezogen war und damit eine Förderung des Prozesses zu erwarten war (vgl. OLG Stuttgart/Senat ZEV 2007, 536; Senat BauR 2002, 665).

    Die Erstattungsfähigkeit der Kosten setzt nicht zusätzlich voraus, dass das Privatgutachten im Rahmen einer ex-post-Betrachtung tatsächlich die Entscheidung des Gerichts beeinflusst hat (BGH NJW 2012, 1370; OLG Stuttgart/Senat ZEV 2007, 536).".

  • OLG Stuttgart, 11.07.2007 - 8 W 265/07

    Kostenfestsetzungsverfahren: Erstattungsfähigkeit der Kosten eines …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.12.2017 - 8 W 412/17
    Kosten für ein prozessbegleitendes Privatgutachten sind aber dann ausnahmsweise erstattungsfähig, wenn das Privatgutachten zur Überprüfung und Widerlegung oder zumindest Erschütterung eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens (vgl. zuletzt BGH NJW 2012, 1370) oder aber zur Wiederherstellung der "Waffengleichheit" objektiv erforderlich und geeignet ist, der Umfang der Tätigkeit des Privatgutachters unmittelbar prozessbezogen war und damit eine Förderung des Prozesses zu erwarten war (vgl. OLG Stuttgart/Senat ZEV 2007, 536; Senat BauR 2002, 665).

    Die Erstattungsfähigkeit der Kosten setzt nicht zusätzlich voraus, dass das Privatgutachten im Rahmen einer ex-post-Betrachtung tatsächlich die Entscheidung des Gerichts beeinflusst hat (BGH NJW 2012, 1370; OLG Stuttgart/Senat ZEV 2007, 536).".

  • BGH, 17.12.2002 - VI ZB 56/02

    Kosten des Privatgutachters

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.12.2017 - 8 W 412/17
    Die Beauftragung eines Privatsachverständigen kommt dann in Betracht, wenn die Partei infolge fehlender Sachkenntnisse nicht zu einem sachgerechten Vortrag in der Lage ist (BGH NJW 2003, 1398; BGH NJW 2006, 2415; BGH NJW 2012, 1370;… vgl. im Überblick zum Bereich des Baurechts Werner/Pastor, Der Bauprozess, 13. Auflage 2011, Rdnr. 166 ff. m.w.N.;… Zöller-Herget, Zivilprozessordnung, 29. Auflage 2012, § 91 ZPO, Rdnr. 13, Stichwort "Privatgutachten").
  • BGH, 23.05.2006 - VI ZB 7/05

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines vorprozessual beauftragten Sachverständigen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.12.2017 - 8 W 412/17
    Die Beauftragung eines Privatsachverständigen kommt dann in Betracht, wenn die Partei infolge fehlender Sachkenntnisse nicht zu einem sachgerechten Vortrag in der Lage ist (BGH NJW 2003, 1398; BGH NJW 2006, 2415; BGH NJW 2012, 1370;… vgl. im Überblick zum Bereich des Baurechts Werner/Pastor, Der Bauprozess, 13. Auflage 2011, Rdnr. 166 ff. m.w.N.;… Zöller-Herget, Zivilprozessordnung, 29. Auflage 2012, § 91 ZPO, Rdnr. 13, Stichwort "Privatgutachten").
  • BGH, 01.02.2017 - VII ZB 18/14

    Kostenerstattung: Erstattungsfähigkeit der Kosten für ein prozessbegleitend …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.12.2017 - 8 W 412/17
    Rn. 20 Diese Rechtslage wird auch in der Entscheidung des BGH vom 01.02.2017 - VII ZB 18/14 nochmals bestätigt.
  • BGH, 25.01.2007 - VII ZB 74/06

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines prozessbegleitend eingeholten …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.12.2017 - 8 W 412/17
    Rn. 19 Dies gilt im Grundsatz auch für die prozessbegleitende Zuziehung eines Privatsachverständigen (vgl. BGH NJW 2007, 1532), auch wenn die Notwendigkeit hier - insbesondere bei Beauftragung eines gerichtlichen Sachverständigen - unter Berücksichtigung des Umstandes zu prüfen ist, dass die Angaben eines Privatsachverständigen im gerichtlichen Verfahren letztlich nur qualifizierten Parteivortrag darstellen.
  • OLG Stuttgart, 13.11.2001 - 8 W 481/01
    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.12.2017 - 8 W 412/17
    Kosten für ein prozessbegleitendes Privatgutachten sind aber dann ausnahmsweise erstattungsfähig, wenn das Privatgutachten zur Überprüfung und Widerlegung oder zumindest Erschütterung eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens (vgl. zuletzt BGH NJW 2012, 1370) oder aber zur Wiederherstellung der "Waffengleichheit" objektiv erforderlich und geeignet ist, der Umfang der Tätigkeit des Privatgutachters unmittelbar prozessbezogen war und damit eine Förderung des Prozesses zu erwarten war (vgl. OLG Stuttgart/Senat ZEV 2007, 536; Senat BauR 2002, 665).
  • OLG Dresden, 25.03.2022 - 22 U 547/15

    Bauzeitennachtrag wegen verzögerter Vergabe: Gutachterkosten können …

    Deshalb sind diejenigen Aufwendungen, die veranlasst werden, bevor sich der Rechtsstreit einigermaßen konkret abzeichnet, nicht erstattungsfähig (BGHZ 153, 235; OLG Stuttgart, Beschluss vom 05. Dezember 2017 - 8 W 412/17 -, beckonline ; BGH…, Beschluss vom 23. Mai 2006 - VI ZB 7/05 -, juris, Rn. 6, 10).
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