Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 08.02.1999 - 8 W 42/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Anwaltsblatt
§ 91 ZPO, § 52 BRAGebO
- anwaltsblatt-datenbank.de
§ 91 ZPO, § 52 BRAGebO
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 2000, 1450
- MDR 1999, 1349
- AnwBl 2001, 125
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- OLG Hamburg, 18.07.1984 - 8 W 170/84
Auszug aus OLG Brandenburg, 08.02.1999 - 8 W 42/99
Deshalb wird in der Rechtsprechung der OLG hinsichtlich der Ersattungsfähigkeit der Vergleichsgebühr des Verkehrsanwaltes üblicherweise ein besonders strenger Maßstab angelegt (etwa: OLG Karlsruhe, Justiz 1989, 85; OLG Hamm JurBüro 1988, 492/493 und JurBüro 1974, 732/733; OLG Saarbrücken JurBüro 1987, 700; OLG Bamberg JurBüro 1987, 118; OLG Frankfurt Rpfleger 1986, 151; OLG Hamburg MDR 1984, 949), wobei das OLG München einer Erstattung sogar generell ablehnt (JurBüro 1981, 855 und AnwBl 1983, 558 mit Anmerkung Schmidt). - OLG Stuttgart, 22.05.1995 - 8 W 260/95
Auszug aus OLG Brandenburg, 08.02.1999 - 8 W 42/99
Zunächst ist hervorzuheben, daß Verkehrsanwaltskosten (§ 52 Abs. 1 BRAGO) nach der ständigen Spruchpraxis des Senats (grundlegend: Beschl. v. 2.11.1995, Az.: 8 W 260/95) überhaupt nur ausnahmsweise erstattungsfähig sind, nämlich dann, wenn die Partei den am Gerichtsort zugelassenen Rechtsanwalt selbst nicht sachgemäß informieren kann. - OLG Frankfurt, 03.12.1985 - 6 W 323/85
Auszug aus OLG Brandenburg, 08.02.1999 - 8 W 42/99
Deshalb wird in der Rechtsprechung der OLG hinsichtlich der Ersattungsfähigkeit der Vergleichsgebühr des Verkehrsanwaltes üblicherweise ein besonders strenger Maßstab angelegt (etwa: OLG Karlsruhe, Justiz 1989, 85; OLG Hamm JurBüro 1988, 492/493 und JurBüro 1974, 732/733; OLG Saarbrücken JurBüro 1987, 700; OLG Bamberg JurBüro 1987, 118; OLG Frankfurt Rpfleger 1986, 151; OLG Hamburg MDR 1984, 949), wobei das OLG München einer Erstattung sogar generell ablehnt (JurBüro 1981, 855 und AnwBl 1983, 558 mit Anmerkung Schmidt).
- BGH, 26.02.2014 - XII ZB 499/11
Kostenfestsetzung: Berechnung erstattungsfähiger Kosten für den …
An diese Erforderlichkeit sei aber ein besonders strenger Maßstab anzulegen (OLG Zweibrücken AGS 2004, 497; vgl. auch OLG Brandenburg MDR 1999, 1349; OLG Hamburg MDR 1984, 949; OLG Bamberg JurBüro 1983, 772, 773;… Musielak/Lackmann ZPO 10. Aufl. § 91 Rn. 27;… Bischof/Jungbauer RVG 5. Aufl. Nr. 3401 VV/Teil 3 Rn. 52). - OLG Zweibrücken, 05.03.2004 - 4 W 20/04
Erstattungsfähigkeit der Vergleichsgebühren zweier Rechtsanwälte
An dieser Erforderlichkeit ist aber ein besonders strenger Maßstab anzulegen (vgl. etwa OLG Hamburg MDR 1984, 949; OLG Bamberg JurBüro 1983, 772, 773 und JurBüro 1987, 118; OLG Saarbrücken JurBüro 1987, 700, 701; OLG Karlsruhe Justiz 1989, 85; OLG Brandenburg MDR 1999, 1349;… Zöller/Herget, ZPO 24. Aufl. § 91 Rdnr. 13 "Vergleich" m. w. N.). - KG, 28.09.2006 - 1 W 154/06
Rechtsanwaltskosten: Vergleichsgebühr für den Verkehrsanwalt im …
Denn bei der Auslegung dieser Kostenregelung ist der Grundsatz zu beachten, dass die Kosten für die Zuziehung mehrerer Rechtsanwälte in der Regel nur insoweit zu erstatten sind, als sie die Kosten eines Rechtsanwaltes nicht übersteigen, § 91 Abs. 2 Satz 3 ZPO (vgl. Brandenburg, OLG, MDR 99, 1349). - LAG Thüringen, 04.03.2002 - 8 Ta 121/01
Vergleichsgebühr für beigeordneten Verkehrsanwalt
Aber genauso wie die Mitwirkung beim Zustandekommen eines Vergleiches nur unter eingeschränkten Voraussetzungen die Erstattungsfähigkeit der Vergleichsgebühr eines Verkehrsanwaltes zur Folge hat (vgl. Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 08.02.1999, 8 W 42/99, MDR 99, 1349, m. w. N. aus der Rechtsprechung; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.09.1998, 10 WF 10/98, Juristisches Büro 99, 85;… Hansens BRAGO 8. Aufl., § 52 Rz 25 Stichwort: Vergleichsgebühr), kann die Gebühr gegenüber der Staatskasse nur dann geltend gemacht werden, wenn die Beiordnung des Verkehrsanwalts durch arbeitsgerichtlichen (Ergänzungs-) Beschluss ausdrücklich auf die Vergleichsmitwirkung erstreckt worden ist oder wenn sich eine solche Erstreckung konkludent aus dem Beiordnungsbeschluss ergibt.
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