Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 23.11.1995 - 8 W 597/95 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Ermäßigung der Gerichtskosten bei vorangegangenem Teilversäumnisurteil.; Gebührenermäßigung nur bei Erledigung des gesamten Rechtsstreits.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)
Gerichtskostenermäßigung bei Erledigung einer Stufenklage des HV auf Buchauszug durch Vergleich nach Teilversäumnisurteil in der Auskunftsstufe, Einspruch des U, Bezifferung und stufenweiser Erhöhung des Zahlungsantrages und Hauptsacheerledigungserklärung hinsichtlich ...
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 02.11.1995 - 10 KfH O 12/95
- OLG Stuttgart, 23.11.1995 - 8 W 597/95
Papierfundstellen
- NJW-RR 1996, 1535
Wird zitiert von ... (9)
- OLG Düsseldorf, 23.11.1999 - 10 W 124/99
Verfahrensgebühr bei Klageerweiterung nach Erlass eines Versäumnisurteils
Demnach ist der vorherige Erlaß eines Urteils über einen Teil des späteren Gesamtstreitgegenstandes ermäßigungsschädlich - auch wenn keine Identität zwischen dem Gegenstand der Klageerweiterung und demjenigen der früheren gerichtlichen Entscheidung besteht (so auch OLG Stuttgart NJW-RR 1996, 1535).Der Senat schließt sich deshalb der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Stuttgart an, derzufolge die Gebührenermäßigung im Falle eines den gesamten Rechtsstreit erledigenden Vergleichsschlusses auch dann nicht eintritt, wenn das vorangegangene Urteil nur einen Teil des Streitgegenstandes betraf (NJW-RR 1996, 1535).
- OLG Düsseldorf, 01.08.2000 - 10 W 53/00
Ermäßigung der Verfahrensgebühr bei Teilvergleich und vorherigem Erlass eines …
Diese Auffassung steht in Übereinstimmung mit der bisher zu dieser Gebührenfrage veröffentlichten obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG Stuttgart NJW-RR 1996, 1535; OLG Hamburg MDR 1998, 623 sowie MDR 2000, 111).Demnach ist der vorherige Erlaß eines Urteils über einen Teil des späteren Gesamtstreitgegenstandes ermäßigungsschädlich - auch wenn keine Identität zwischen dem Gegenstand der Klageerweiterung und demjenigen der früheren gerichtlichen Entscheidung besteht (so auch OLG Stuttgart NJW-RR 1996, 1535).
- OLG Schleswig, 07.03.2022 - 3 W 3/22
Gebührenwertfestsetzung für eine Stufenklage auf Auskunft, Wertermittlung und …
Schon seit der zum 01.07.1994 in Kraft getretenen Kostenrechtsänderung, die für das gerichtliche Verfahren keine Unterscheidung mehr in Verfahrens- und Urteilsgebühr vornahm (…vgl. BT-Drs 12/6962, S. 52), sind im Verlauf des Rechtsstreits eintretende Teilerledigungen oder andere teilweise Abschichtungen des Streitstoffs für den Streitwert nicht mehr relevant (vgl. OLG Stuttgart v. 23.11.1995 - 8 W 597/95, NJW-RR 1996, 1535f; OLG München v. 13.12.2016 - 15 U 2407/16, MDR 2017, 243f; OLG Rostock v. 08.01.2020 - 4 W 25/19, MDR 2020, 374f; vgl. Fölsch NZM 2016, 500, 501).
- LAG Baden-Württemberg, 05.09.2005 - 3 Ta 136/05
Kostenansatz - Gebührenermäßigung - Gerichtsgebühr bei Teilurteil und …
Instruktiv ist für das weitere Verständnis der Regelung auch etwa der Beschluss des OLG Stuttgart vom 07. August 2001 (8 W 9/01 - MDR 2002, 298 f.) und der Beschluss vom 23. November 1995 (8 W 597/95 -NJW-RR 1996, 1535 f.). - OLG München, 28.01.2022 - 11 W 6/22
Zum einheitlichen Gebührenstreitwert - keine kostenrechtliche Trennung nach …
Die Vorstellung, die vollen drei Gerichtsgebühren würden sich nach nur einem Teil des Streitgegenstandes bemessen können, resultiert aus dem früher geltenden Gebührenrecht - ist dem neueren Kostenrecht indes fremd (so bereits OLG Stuttgart, Beschluss vom 23.11.1995 - 8 W 597/95 Tz 19 ff.;… aus der durchwegs dieselbe Auffassung vertretenden Literatur etwa Oestreich/Hellstab/Schneider-Trenkle, GKG-FamGKG, Std. 11/21, Nr. 1211 GKG Rn. 7). - OLG Saarbrücken, 04.04.2008 - 2 W 64/08
Gebührenermäßigung gemäß Nr. 1211 KV a. F. unabhängig von Erfassung des gesamten …
Der Wortlaut der Vorschrift enthalte eine diesbezügliche Differenzierung nicht und nach dem Sinn und Zweck der Regelung solle eine Privilegierung nur eintreten, wenn hierdurch der Rechtsstreit insgesamt erledigt werde; insbesondere solle auch unnötiger Verwaltungsaufwand vermieden werden, der bei der Berücksichtigung auch von Teilerledigungen und der dann notwendigen Differenzberechnungen entstehen würde; dementsprechend sei eine differenzierte Berechnung auch bei einer späteren Klageerweiterung nicht zulässig; dies sei auch nicht unangemessen, weil insoweit durch die in die Gebührentabelle eingearbeitete Degression eine gewisse kostenmäßige Besserstellung ohnehin erfolge (vgl. OLG Düsseldorf, JurBüro 2000, 458; OLG Hamburg, MDR 2000, 111; OLG Stuttgart, NJW-RR 1996, 1535;… s. auch Hartmann, Kostengesetze, 31. Aufl., KV 1211, Rz.15;… Meyer, Gerichtskostengesetz, 7. Aufl., KV 1210, Rz. 42). - OLG Nürnberg, 05.12.2002 - 13 W 3607/02
Gebührenermässigung vor Schluss der mündlichen Verhandlung gem. Nr. 1211 des …
1211 KV GKG differenziert dabei nicht nach der Art und dem Gegenstand des Urteils, also nicht danach, ob das vorausgegangene Urteil den Streitgegenstand ganz erledigte oder es sich nur um ein Teilurteil handelte (OLG Stuttgart, NJW-RR 1996, 1535), und es ist nicht einmal von Bedeutung, ob das Urteil überhaupt den Streitgegenstand der Hauptsache betraf (OLG Düsseldorf, NJW-RR 1999, 1231). - OLG Celle, 09.10.2012 - 2 W 255/12
Voraussetzungen einer Gerichtskostenermäßigung nach Beendigung des Rechtsstreits …
Rn. 4 Nr. 1211 KV-GKG differenziert dabei nicht nach der Art und dem Gegenstand des Urteils, also nicht danach, ob das vorausgegangene Urteil den Streitgegenstand ganz erledigte oder es sich nur um ein Teilurteil handelte (OLG Stuttgart NJW-RR 1996, 1535, Rn. 16 f.; OLG Koblenz MDR 2005, 119), und es ist nicht einmal von Bedeutung, ob das Urteil überhaupt den Streitgegenstand der Hauptsache betraf (…OLG Düsseldorf, NJW-RR 1999, 1231, Rn. 5). - AG Siegburg, 10.05.2000 - 11 C 206/98
Ermäßigung der Gerichtskosten nach Versäumnisurteil gegen den Kläger
Die dem Gericht bis- her bekannt gewordenen Entscheidungen befassen sich nur mit der Frage, ob ein Versäumnisurteil gegen den Bekl eine Gebührenermä- ßigung verhindert und betreffen daher einen mit dem vorliegenden nicht vergleichbaren Fall (vgl. etwa KG juristisches Büro 99 S. 152; OLG Stuttgart NJW-RR 96 S. 1535; OLG München MDR 96 S. 968; OLG Hamburg MDR 98 S. 623; ebenso Lappe NJW 97 S. 1538.
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