Rechtsprechung
| OLG München, 26.01.2005 - 8 W 602/05 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- VG Regensburg, 08.03.2006 - 3 K 05.00184
Rechtsschutz gegen ehrkränkende Äußerungen im Aufsichtsrat einer kommunalen GmbH. …
Die dagegen gerichteten sofortigen Beschwerden des Klägers und der Beklagten zu 1 wurden durch Beschluss des OLG München vom 26. Januar 2005 (Az.: 8 W 602/05 ) zurückgewiesen.Aufgrund des bindenden Verweisungsbeschlusses ( § 17 a Abs. 2 Satz 3 GVG ) des Landgerichts Deggendorf vom 13. Dezember 2004 (Az.: 30520/04) - bestätigt durch den Beschluss des OLG München vom 26. Januar 2005 im Beschwerdeverfahren (Az.: 8 W 602/05) - ist das Verwaltungsgericht Regensburg hinsichtlich des Rechtswegs gebunden.
Nach den überzeugenden Ausführungen des Landgerichts Deggendorf ( Beschl. vom 13.12.2004 Az.: 3 O 520/04 ) und des OLG München (Beschl. vom 26.1.2005 Az.: 8 W 602/05 ) sind die Streitigkeiten zwischen kommunalen Mandatsträgern im Aufsichtsrat einer kommunalen Ein-Mann-GmbH dem öffentlichen Recht zuzuordnen.
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