Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 16.04.2002 - 8 W 72/02 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 127 Abs. 4
Prozesskostenhilfe: Erstattungsfähigkeit der Beschwerdekosten - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 20.02.2002 - 322 O 346/99
- OLG Hamburg, 16.04.2002 - 8 W 72/02
Papierfundstellen
- MDR 2002, 910
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- OLG Koblenz, 22.04.1994 - 14 W 225/94
Kostenerstattung: Rechtsanwaltskosten nach erfolgreicher …
Auszug aus OLG Hamburg, 16.04.2002 - 8 W 72/02
Auch wenn sich ein Klagverfahren anschließt und eine Kostenentscheidung zugunsten der armen Partei ergeht, ist deshalb § 127 Abs. 4 ZPO anzuwenden, wie es der überwiegenden Meinung in Literatur und Rechtsprechung heute entspricht (vgl. KG, Rpfleger 1995, 508; LG Koblenz, NJW-RR 1995, 768 m.w.N.). - KG, 21.03.1995 - 1 W 6642/93
Auszug aus OLG Hamburg, 16.04.2002 - 8 W 72/02
Auch wenn sich ein Klagverfahren anschließt und eine Kostenentscheidung zugunsten der armen Partei ergeht, ist deshalb § 127 Abs. 4 ZPO anzuwenden, wie es der überwiegenden Meinung in Literatur und Rechtsprechung heute entspricht (vgl. KG, Rpfleger 1995, 508; LG Koblenz, NJW-RR 1995, 768 m.w.N.).
- SG Berlin, 06.04.2011 - S 180 SF 2301/10
Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - Erstattung der …
Vielmehr ergibt sich daraus auch, dass der jeweilige Prozessgegner im Hauptsacheverfahren Kosten des Beschwerdeverfahrens nicht zu tragen hat (…LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 14.03.2011, L 6 R 131/11 B, zitiert nach juris Rn. 3; OLG Hamburg, Beschluss v. 16.04.2002, 8 W 72/02;… Müller-Rabe in: Gerold/Schmidt, RVG, 19. Aufl., Nr. 3335 Rn. 80;… Fischer in: Musielak, ZPO, 8. Aufl., § 127 Rn. 29;… Reichold in: Thomas/Putzo, ZPO, 26. Aufl., § 127 Rn. 11).Aus § 127 Abs. 4 ZPO folgt zudem, dass Kosten des PKH-Beschwerdeverfahrens nicht etwa als Vorbereitungskosten der Hauptsache auf der Grundlage einer für den Kläger günstigen Kostenentscheidung des Hauptsacheverfahrens erstattet werden können (KG Berlin, Beschluss v. 21.03.1995, 1 W 6642/93; OLG Hamburg, Beschluss v. 16.04.2002, 8 W 72/02; OLG München, Beschluss v. 18.06.2001, 11 W 1589/01;… Müller-Rabe, a. a. O.;… Fischer, a. a. O.).
- LAG Köln, 03.02.2010 - 9 Ta 30/10
Kostendeckung für Beschwerde gegen Versagung der Prozesskostenhilfe durch …
Sie kann auch ohne anwaltliche Vertretung das Prozesskostenhilfeverfahren einschließlich der Beschwerde gegen die Verweigerung von Prozesskostenhilfe durch das Arbeitsgericht durchführen, wobei sie Unterstützung im Wege der Beratungshilfe (§ 1 BeratHiG) oder einer Rechtsauskunft auf der Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts (§§ 117, 127 ZPO) erlangen kann (vgl. dazu auch: OLG Hamburg, Beschluss vom 16. April 2002 - 8 W 72/02 - ). - VG Regensburg, 02.05.2012 - RN 9 M 12.00402
Erinnerung gegen Kostenfestsetzung; Terminsgebühr; Erledigungsgebühr; Kosten des …
Das hat seinen Grund darin, dass es im Prozesskostenhilfeverfahren einschließlich des Beschwerdeverfahrens um die Gewährung einer staatlichen Unterstützung geht und nicht um die Entscheidung eines kontradiktorischen Rechtsstreits zwischen zwei Prozessgegnern (vgl. OLG, Hamburg, B.v. 16.4.2002 - 8 W 72/02).
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