Rechtsprechung
| KG, 06.03.1997 - 8 W 877/97 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- KG, 29.01.2001 - 8 W 9/01
Erledigung der Hauptsache; Einseitige Erledigungserklärung; …
Der Senat hat sich in ständiger Rechtsprechung der vom BGH vertretenen Auffassung (BGH in NJW-RR 1990, 1474; BGH in NZM 1999, 21; BGH in NJW-RR 1996, 1210; BGH in NJW-RR 1993, 765) angeschlossen, wonach sich der Streitwert nach einseitiger Erledigungserklärung nach der Summe der bis zum Zeitpunkt der Erledigungserklärung entstandenen Kosten bestimmt (Beschluss des Senates vom 26. September 1996 - 8 W 5829/96 - (unveröffentlicht); Beschluss des Senates vom 6. März 1997 - 8 W 877/97 - veröffentlicht in KGR 1997, 283).
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