Rechtsprechung
| OLG Naumburg, 21.08.2002 - 8 WF 177/02 (PKH) |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beistandschaft durch das Jugendamt für die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen; Beistandschaft zur Verteidigung von bestehenden Unterhaltstiteln
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Weißenfels, 04.07.2002 - 5 F 236/02
- OLG Naumburg, 21.08.2002 - 8 WF 177/02 (PKH)
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Naumburg, 27.09.2005 - 3 WF 172/05
Vertretung des Kindes durch das Jugendamt als Beistand bei Begründung einer …
Hierzu gehört auch die Verteidigung gegen das Abänderungsverlangen des Unterhaltsschuldners (OLG Hamm, Beschluss vom 7. Februar 2003, 9 UF 63/02 = JAmt 2004, 144; OLG Celle, Beschluss vom 2. September 2004, 15 WF 209/04 = JAmt 2004, 544-545;… AnwK-BGB/Bäumel, § 1712 Rdn. 24; a.A. jurisPK-BGB/Hoffmann, 2. Aufl. 2004, § 1712 Rdn. 5 unter Hinweis auf OLG Naumburg, Beschlüsse vom 21. und 15. August 2002, 8 WF 177/02 und 175/02). - OLG Naumburg, 15.08.2002 - 8 WF 175/02
Beistandschaft des Jugendamtes
Die nach §§ 1712, 1713 BGB begründete Beistandschaft berechtigt den Mitarbeiter des Jugendamtes nur zur Vertretung zur - aktiven - Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen, nicht hingegen zur bloßen Abwehr bei einer Herabsetzungsklage des Unterhaltspflichtigen (ebenso: OLG Naumburg vom 21.8.2002 Az. 8 WF 177/02).
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