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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 15.10.2002 - 8 WF 199/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,12062
OLG Naumburg, 15.10.2002 - 8 WF 199/02 (https://dejure.org/2002,12062)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 15.10.2002 - 8 WF 199/02 (https://dejure.org/2002,12062)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 15. Oktober 2002 - 8 WF 199/02 (https://dejure.org/2002,12062)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    ZPO § 120 Abs. 4 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 120 Abs. 4 S. 2
    Frist für eine Abänderung der ratenfreien Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit einer Abänderung vier Jahre nach der Hauptsacheentscheidung; Verschleppung eines Verfahrens durch fehlende Mitwirkung der Partei; Verwirkung eines Klagerechts trotz fristgerechter Antragstellung; Rechtsmittel gegen Änderung des Ratenzahlungsauspruches einer ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • OLG Naumburg, 09.04.1996 - 8 WF 29/96

    Änderung des Prozeßkostenhilfe-Bewilligungsbeschlusses - Vierjahresfrist

    Auszug aus OLG Naumburg, 15.10.2002 - 8 WF 199/02
    Dies gilt auch dann, wenn das Abänderungsverfahren zwar vor Fristablauf eingeleitet wurde, jedoch ohne Mitwirken der Partei schleppend und nachlässig geführt wurde und die abändernde Entscheidung erst nach Ablauf der Frist ergeht, obwohl sie wesentlich früher hätte ergehen können (Bestätigung von OLG Naumburg in FamRZ 1996, 1425).

    Zwar wurde das Änderungsverfahren bereits vor Ablauf der Vier-Jahres-Frist - nämlich mit Verfügung vom 26. September 2001 - eingeleitet; ist ein Änderungsverfahren so rechtzeitig eingeleitet, dass es bei einer unverzüglichen Antwort der Partei innerhalb der Vier-Jahres-Frist hätte abgeschlossen werden können, darf auch nach Fristablauf eine Änderung zum Nachteil der Partei erfolgen, falls sie das Änderungsverfahren verzögert (OLG Naumburg, FamRZ 1996, 1425).

  • BAG, 25.11.2008 - 3 AZB 55/08

    Neufestsetzung von Eigenleistungen bei Prozesskostenhilfe - Umfang - …

    b) Im Ergebnis zu Recht ist das Landesarbeitsgericht auch mit der ganz einhelligen Rechtsprechung (vgl. LAG Hamm 21. April 2008 - 18 Ta 257/08 - zu II der Gründe; OLG Dresden 12. Februar 2002 - 22 WF 470/00 - zu II 3 der Gründe, NJW-RR 2003, 1222; OLG des Landes Sachsen-Anhalt 15. Oktober 2002 - 8 WF 199/02 - zu II 2 der Gründe; OLG Koblenz 14. Oktober 1993 - 5 W 642/93 - Rpfleger 1994, 259) davon ausgegangen, dass die in § 120 Abs. 4 Satz 3 ZPO genannte Frist zur Änderung einer Entscheidung über die Prozesskostenhilfe sich auf den Erlass der gerichtlichen Entscheidung bezieht.
  • OLG Saarbrücken, 03.12.2003 - 6 WF 67/03

    Änderung des Prozesskostenhilfebewilligungsbeschlusses bis Ablauf der Frist des § …

    In diesem Zusammenhang kann vorliegend dahinstehen, ob es zur Fristwahrung bereits ausreicht, dass das Änderungsverfahren vor Fristablauf überhaupt begonnen worden ist (so OLG Zweibrücken, JurBüro 1995, 310;… Musielak/Fischer, ZPO, 2. Aufl., § 120, Rz. 20) oder ob die Frist nur dann gewahrt ist, wenn das Abänderungsverfahren so rechtzeitig vor Fristablauf eingeleitet wurde, dass bei normalem Verlauf noch innerhalb der Frist eine Abänderungsentscheidung hätte ergehen können und diese nur deshalb unterblieb, weil das Verfahren durch die Partei verzögert wurde (so OLG Naumburg, FamRZ 1996, 1425; Beschluss vom 15. Oktober 2002 - 8 WF 199/02; OLG Koblenz, OLGR 1999, 96;… Hartmann in Baumbach/Lauterbach/Albers/ Hartmann, ZPO, 62. Aufl., § 120, Rz. 30, m. w. N.), denn nach beiden Ansichten war im Streitfall die Abänderung nicht wegen Fristablaufs ausgeschlossen.
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