Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 29.06.2010 - II-8 WF 205/09 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,31640) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Wesel, 08.10.2009 - 33 F 267/09
- OLG Düsseldorf, 29.06.2010 - II-8 WF 205/09
Papierfundstellen
- NJW-RR 2010, 1661
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Celle, 11.04.2013 - 17 WF 39/13
Verfahrenswert bei der Adoption eines Volljährigen
Mithin ist vor allem die wirtschaftliche Situation des Annehmenden und des Anzunehmenden zu berücksichtigen und dabei unter anderem auf deren Vermögensverhältnisse abzustellen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29. Juni 2010 - 8 WF 205/09 -, FamRZ 2010, 1937, Textziffer 6 [juris]). - OLG Hamm, 29.06.2012 - 2 UF 274/11
Voraussetzungen der Erwachsenenadoption; Anforderungen an die Unterhaltung …
Der Verfahrenswert richtet sich zwar grundsätzlich nach § 42 Abs. 2 FamGK und nur ersatzweise nach § 42 Abs. 3 FamGKG (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.06.2010 - 8 WF 205/09 - NJW-RR 2010, 1661; OLG Bamberg, Beschluss vom 18.10.2011 - 2 UF 234/11- FamRZ 2012, 737). - OLG Köln, 30.01.2025 - 14 UF 6/25
Adoption - Wann ist Eltern-Kind-Beziehung anzunehmen
- OLG Bamberg, 18.10.2011 - 2 UF 234/11
Adoptionssache: Verfahrenswert bei einer Volljährigenadoption
28 Das OLG Düsseldorf hat den Verfahrenswert in dem entschiedenen Fall in Übereinstimmung mit den Angaben in dem notariell beurkundeten Adoptionsantrag auf 30.000,00 EUR festgesetzt (Beschluss vom 29.6.2010 8 WF 205/09 - FamRZ 2010, 1937).
dejure.org
Übersicht OLG Düsseldorf
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.