Rechtsprechung
| OLG Hamm, 20.10.2010 - II-8 WF 266/10 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 124; ZPO § 120 Abs. 4
Rechtsfolgen der Erlangung von Vermögen nach Bewilligung von Prozesskostenhilfe - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- unterhalt24.com (Kurzinformation)
Hamm: Wer Geld erhält, muß Verfahrenskostenhilfe zurückzahlen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rechtsfolgen der Erlangung von Vermögen nach Bewilligung von Prozesskostenhilfe
Verfahrensgang
- AG Coesfeld - 5 F 56/10
- OLG Hamm, 20.10.2010 - II-8 WF 266/10
Papierfundstellen
- FamRZ 2011, 918
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- OLG Dresden, 14.12.2007 - 20 WF 1086/07
Heranziehung von Abfindungszahlungen auf rückständigen Unterhalt für …
Auszug aus OLG Hamm, 20.10.2010 - 8 WF 266/10
Zwar geht die obergerichtliche Rechtsprechung davon aus, dass der Einsatz des für eine zurückliegende Zeit zuerkannten Unterhalts für die Verfahrenskosten in der Regel unangemessen ist (OLG Hamm, FamRZ 2007, 1661; OLG Dresden, FamRZ 2008, 1543; KG, FamRZ 2009, 366;… Zöller/Geimer, ZPO, 28. Auflage § 115 Rn. 58 a), weil der nachträglich titulierte Betrag - eine rechtzeitige Zahlung unterstellt - für die Bestreitung von Verfahrenskosten nur dann hätte eingesetzt werden müssen, wenn bei laufender Zahlung des Unterhalts in der Vergangenheit aus diesem Verfahrenskostenhilferaten hätten erbracht werden müssen.Zwar ist auch in diesem Fall der Vergleichsbetrag seiner Zweckbestimmung nach zur Deckung der notwendigen Lebenshaltungskosten des Empfängers gedacht, so dass es - entsprechend den Erwägungen bezüglich einer Unterhaltsabfindung für rückständigen Unterhalt - angemessen erscheinen kann, den Abfindungsbetrag zur Rückzahlung nicht heranzuziehen, wenn die Abfindung für zukünftig fällig werdenden Unterhalt auf einen überschaubaren Zeitraum monatlich umgelegt, zum Bestreiten der laufenden Lebenshaltungskosten tatsächlich benötigt wird (OLG Dresden, FamRZ 2008, 1543).
- OLG Hamm, 31.05.2007 - 3 WF 44/07
PKH: Keine Berücksichtigung von Unterhaltsnachzahlungen im Rahmen der …
Auszug aus OLG Hamm, 20.10.2010 - 8 WF 266/10
Zwar geht die obergerichtliche Rechtsprechung davon aus, dass der Einsatz des für eine zurückliegende Zeit zuerkannten Unterhalts für die Verfahrenskosten in der Regel unangemessen ist (OLG Hamm, FamRZ 2007, 1661; OLG Dresden, FamRZ 2008, 1543; KG, FamRZ 2009, 366;… Zöller/Geimer, ZPO, 28. Auflage § 115 Rn. 58 a), weil der nachträglich titulierte Betrag - eine rechtzeitige Zahlung unterstellt - für die Bestreitung von Verfahrenskosten nur dann hätte eingesetzt werden müssen, wenn bei laufender Zahlung des Unterhalts in der Vergangenheit aus diesem Verfahrenskostenhilferaten hätten erbracht werden müssen. - OLG Stuttgart, 30.01.2007 - 8 WF 12/07
Prozesskostenhilfe: Zahlungsanspruch aus einem Vergleich als verwertbares …
Auszug aus OLG Hamm, 20.10.2010 - 8 WF 266/10
Grundsätzlich ist nach der Verfahrenskostenhilfebewilligung erworbenes Vermögen für die Bezahlung der Prozesskosten zu verwenden (OLG Stuttgart, FamRZ 2007, 915). - OLG Bremen, 03.09.2008 - 5 WF 37/08
Befugnis des Gerichts zur Aufhebung der Prozesskostenhilfebewilligung auf die …
Auszug aus OLG Hamm, 20.10.2010 - 8 WF 266/10
Zwar geht die obergerichtliche Rechtsprechung davon aus, dass der Einsatz des für eine zurückliegende Zeit zuerkannten Unterhalts für die Verfahrenskosten in der Regel unangemessen ist (OLG Hamm, FamRZ 2007, 1661; OLG Dresden, FamRZ 2008, 1543; KG, FamRZ 2009, 366;… Zöller/Geimer, ZPO, 28. Auflage § 115 Rn. 58 a), weil der nachträglich titulierte Betrag - eine rechtzeitige Zahlung unterstellt - für die Bestreitung von Verfahrenskosten nur dann hätte eingesetzt werden müssen, wenn bei laufender Zahlung des Unterhalts in der Vergangenheit aus diesem Verfahrenskostenhilferaten hätten erbracht werden müssen.
- LSG Baden-Württemberg, 25.01.2012 - L 7 R 2419/11 Das SG hat bei seiner Entscheidung übersehen, dass die PKH nur dann entzogen werden kann, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen nach einem der in § 124 Nrn. 1 bis 4 ZPO abschließend aufgeführten Aufhebungstatbestände vorliegen (vgl. Oberlandesgericht (OLG) Köln, Beschlüsse vom 3. September 1998 - 14 WF 117/98 - FamRZ 1999, 304 und vom 20. Februar 2003 - 14 WF 21/03 - FamRZ 2003, 1397; OLG Hamm, Beschluss vom 20. Oktober 2010 - II-8 WF 266/10, 8 WF 266/10 - (juris); ferner Bundesgerichtshof (BGH), Urteil vom 22. Juni 1994 - XII ZR 39/93 - NJW 1994, 3292;… Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozess- und Verfahrenskostenhilfe, 5. Auflage, Rdnr. 830;… Geimer in Zöller, ZPO, 29. Auflage, § 124 Rdnr. 2).
Insbesondere darf die Bewilligung nicht aufgehoben werden, wenn dem Bedürftigen erst nach erfolgter Bewilligung Vermögen zufließt (OLG Köln…, Beschluss vom 3. September 1998 a.a.O.; OLG Hamm, Beschluss vom 20. Oktober 2010 a.a.O.; Kammergericht Berlin, Beschluss vom 29. September 2008 - 16 WF 269/08, 16 WF 220/08 - FamRZ 2009, 365;… Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, a.a.O.;… Geimer in Zöller, a.a.O., § 120 Rdnr. 29).
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