Rechtsprechung
| OLG Naumburg, 02.07.2001 - 8 WF 71/01 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
RegelbetragsVO § 2; ; RegelbetragsVO § 1; ; ZPO § 648; ; ZPO § 648 Abs. 2; ; ZPO § 647 Abs. 1; ; ZPO § 648 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 650; ; ZPO § 651; ; ZPO § 652 Abs. 2; ; ZPO § 648 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unterhalt - vereinfachtes Verfahren - Mitteilung des Antragsbegehrens - Feststellungen des Rechtspflegers - Vordruck zur Leistungsunfähigkeit - Angaben unter "G"
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Kindesunterhalt; Unterhaltsverfahren; Vereinfachtes Verfahren; Mitteilungspflichten; Regelunterhalt; Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners
Verfahrensgang
- AG Halberstadt, 29.03.2001 - 8 FH 2/01
- OLG Naumburg, 02.07.2001 - 8 WF 71/01
- OLG Naumburg, 09.08.2001 - 8 WF 71/01
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- OLG Hamm, 08.07.1999 - 8 WF 219/99
Anfechtung eines familiengerichtlichen Unterhaltsfestsetzungsbeschlusses
Auszug aus OLG Naumburg, 02.07.2001 - 8 WF 71/01
Eine Verpflichtungeserklärung des Unterhaltsschuldners kann nur dann erwartet werden, wenn er sich im Stande sieht, wenigstens teilweise den Unterhaltsanspruch zu erfüllen, bei insgesamt fehlender Leistungsfähigkeit entfällt die Erklärung nach § 648 Abs. 2 Satz 1 ZPO (OLG Hamm, FamRZ 2000, 360). - OLG Düsseldorf, 12.09.2000 - 5 UF 160/00
Geltendmachung von Einwendungen betreffend die Leistungsfähigkeit des …
Auszug aus OLG Naumburg, 02.07.2001 - 8 WF 71/01
Dass in dem Formblatt nicht die Möglichkeit besteht, ausdrücklich durch Ankreuzen eines entsprechenden Textfeldes zu erklären keinen Unterhalt zahlen zu können, kann nicht zu Lasten des Unterhaltsschuldners gehen (vergl. hierzu: OLG Düsseldorf, FamRZ 2001, 765, 766).
- OLG Celle, 14.03.2012 - 10 UF 252/11
Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Einwandes fehlender Leistungsfähigkeit …
Rn. 13 Dementsprechend ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung anerkannt, daß die Zulässigkeit von Einwendungen auch nach § 252 Abs. 2 Satz 3 FamFG nicht zwingend von einer ausdrücklichen Eintragung im dritten Formular-Abschnitt abhängig ist, insbesondere wenn der Antragsgegner in anderer Form ausdrücklich erklärt hat, keinen Unterhalt zahlen zu können (vgl. OLG Oldenburg - Beschluß vom 23. Dezember 2011 - 11 WF 278/11 - juris = FamFR 2012, 88 [nur Ls]; OLG Saarbrücken - Beschluß vom 26. Januar 2011 - 9 UF 124/10 - juris; OLG München - Beschluß vom 30. Juni 2004 - 16 WF 1157/04 - FamRZ 2005, 381 f.; OLG Bamberg - Beschluß vom 7. Juni 2006 - 3 UF 138/00 - FamRZ 2001, 108 f.; Büte, Das vereinfachte Unterhaltsverfahren, ZFE 2011, 204, 206; noch weitergehend OLG Hamm - Beschluß vom 29. April 2005 - 11 UF 73/05 - FamRZ 2006, 211; OLG Koblenz - Beschluß vom 29. November 2004 - 7 UF 900/04 - FamRZ 2005, 346 = MDR 2005, 514; OLG Naumburg - Beschluß vom 2. Juli 2001 - 8 WF 71/01 - Rpfleger 2001, 591 f.).
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Rechtsprechung
| OLG Naumburg, 09.08.2001 - 8 WF 71/01 |
Verfahrensgang
- AG Halberstadt, 29.03.2001 - 8 FH 2/01
- OLG Naumburg, 02.07.2001 - 8 WF 71/01
- OLG Naumburg, 09.08.2001 - 8 WF 71/01
Papierfundstellen
- FamRZ 2002, 554 (Ls.)
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