Rechtsprechung
| VGH Bayern, 31.07.2003 - 8 ZB 03.357 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- VGH Bayern, 23.09.2013 - 8 ZB 12.2525
Straßenbaulast für eine Stützmauer auf privatem Grundstück
Rn. 12 Nach der mit dem Vierten Gesetz zur Änderung des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes vom 21. August 1981 (GVBl. S. 348) geschaffenen Bestimmung des Art. 6 Abs. 8 BayStrWG (= Art. 6 Abs. 7 BayStrWG 1981), in dem der Grundsatz der "Elastizität der Widmung" eine gesetzliche Grundlage erhalten hat (…vgl. BayVGH, U.v. 24.10.2005 - 6 B 01.2416 - juris Rn. 31 ff.; B.v. 31.7.2003 - 8 ZB 03.357 - juris Rn. 5; U.v. 15.9.1999 - 8 B 97.1349 - BayVBl. 2000, 345/347), gilt ein neuer Straßenteil durch die Verkehrsübergabe als gewidmet, wenn eine Straße verbreitert, begradigt, unerheblich verlegt oder ergänzt wird.Dies ergibt sich aus dem Sinn und Zweck dieser Bestimmung, die eine Ausnahmeregelung von dem in Art. 6 Abs. 1 BayStrWG normierten formellen Widmungsprinzip darstellt und deshalb im Interesse der Rechtssicherheit eng auszulegen ist (vgl. BayVGH, U.v. 9.1.1990 - 8 B 88.1326 - BayVBl. 1990, 661 f.; U.v. 15.9.1999 - 8 B 97.1349 - BayVBl. 2000, 345/347; B.v. 31.7.2003 - 8 ZB 03.357 - juris Rn. 5;… B.v. 4.10.2011 - 8 ZB 11.2011 - juris Rn. 10;… vgl. auch Häußler in: Zeitler, Bayerisches Straßen- und Wegegesetz, Stand 15. November 2012, Art. 6 Rn. 81;… ebenso Marschall, Bundesfernstraßengesetz, 6. Aufl. 2012, § 2 Rn. 34 zur wortgleichen Bestimmung des § 2 Abs. 6a FStrG).
- VG Schwerin, 20.01.2011 - 2 A 2151/06
Folgenbeseitigungsanspruch auf Rückbau einer Erschließungsstraße
Zwar bedarf es nach dem richterrechtlich entwickelten Grundsatz der sog. "Elastizität der Widmung" bei einer unwesentlichen Erweiterung oder Veränderung einer bestehenden Straße keiner erneuten Widmung der neu ausgebauten und dem Verkehr übergebenen Verkehrsflächen; die alte Widmung erstreckt sich in diesem Fall auch auf die neue Straße (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 19.05.1999 - 3 A 3506/95 - BayVGH, Beschl. v. 31.07.2003 - 8 ZB 03.357 - VG Berlin, Urt. v. 19.08.2009 - 1 A 207.08 -, zitiert nach Juris).
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