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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 22.10.2009 - 8 ZB 09.2552   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,72236
VGH Bayern, 22.10.2009 - 8 ZB 09.2552 (https://dejure.org/2009,72236)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22.10.2009 - 8 ZB 09.2552 (https://dejure.org/2009,72236)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22. Oktober 2009 - 8 ZB 09.2552 (https://dejure.org/2009,72236)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Anhörungsrüge; keine Darlegung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 29.01.2009 - 9 B 1.09

    Verbesserung des prioritären Lebensraumtyps "Auwald" unter Brücken durch ein …

    Auszug aus VGH Bayern, 22.10.2009 - 8 ZB 09.2552
    Dabei ist es grundsätzlich verfehlt, aus der Nichterwähnung einzelnen Vorbringens in den gerichtlichen Entscheidungsgründen zu schließen, das Gericht habe sich nicht mit den darin enthaltenen Argumenten befasst (vgl. BVerwG vom 23.6.2008 Az. 9 VR 14/08 RdNr. 3 - juris; vom 29.1.2009 Az. 9 B 1.09 RdNr. 2 - juris).
  • BVerwG, 23.06.2008 - 9 VR 14.08

    Schutzkonzept eines Vorhabenträgers zur Vermeidung von Schadstoffeinträgen auf …

    Auszug aus VGH Bayern, 22.10.2009 - 8 ZB 09.2552
    Dabei ist es grundsätzlich verfehlt, aus der Nichterwähnung einzelnen Vorbringens in den gerichtlichen Entscheidungsgründen zu schließen, das Gericht habe sich nicht mit den darin enthaltenen Argumenten befasst (vgl. BVerwG vom 23.6.2008 Az. 9 VR 14/08 RdNr. 3 - juris; vom 29.1.2009 Az. 9 B 1.09 RdNr. 2 - juris).
  • VGH Bayern, 27.03.2026 - 1 ZB 25.722

    Natürliche Eigenart der Landschaft

    Es ist vielmehr grundsätzlich davon auszugehen, dass ein Gericht das von ihm entgegengenommene Beteiligtenvorbringen auch zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat, so dass es verfehlt ist, aus der Nichterwähnung einzelnen Vorbringens in den gerichtlichen Entscheidungsgründen zu schließen, das Gericht habe sich nicht mit den darin enthaltenen Argumenten befasst (…vgl. BVerwG, B.v. 23.6.2008 - 9 VR 14.08 u.a. - juris Rn. 3; BayVGH, B.v. 22.10.2009 - 8 ZB 09.2552 - juris Rn. 3).
  • VGH Bayern, 13.09.2011 - 2 NE 11.1815

    Anhörungsrüge

    Dabei ist es auch grundsätzlich verfehlt, aus der Nichterwähnung einzelnen Vorbringens in den gerichtlichen Entscheidungsgründen zu schließen, das Gericht habe sich nicht mit den darin enthaltenen Argumenten befasst (…vgl. BVerwG v. 23.6.2008 a.a.O.; v. 29.1.2009 Az. 9 B 1.09 - juris; BayVGH v. 22.10.2009 Az. 8 ZB 09.2552 - juris).
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