Rechtsprechung
| VGH Bayern, 22.10.2009 - 8 ZB 09.2552 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Anhörungsrüge; keine Darlegung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 29.01.2009 - 9 B 1.09
Verbesserung des prioritären Lebensraumtyps "Auwald" unter Brücken durch ein …
Auszug aus VGH Bayern, 22.10.2009 - 8 ZB 09.2552
Dabei ist es grundsätzlich verfehlt, aus der Nichterwähnung einzelnen Vorbringens in den gerichtlichen Entscheidungsgründen zu schließen, das Gericht habe sich nicht mit den darin enthaltenen Argumenten befasst (vgl. BVerwG vom 23.6.2008 Az. 9 VR 14/08 RdNr. 3 - juris; vom 29.1.2009 Az. 9 B 1.09 RdNr. 2 - juris). - BVerwG, 23.06.2008 - 9 VR 14.08
Schutzkonzept eines Vorhabenträgers zur Vermeidung von Schadstoffeinträgen auf …
Auszug aus VGH Bayern, 22.10.2009 - 8 ZB 09.2552
Dabei ist es grundsätzlich verfehlt, aus der Nichterwähnung einzelnen Vorbringens in den gerichtlichen Entscheidungsgründen zu schließen, das Gericht habe sich nicht mit den darin enthaltenen Argumenten befasst (vgl. BVerwG vom 23.6.2008 Az. 9 VR 14/08 RdNr. 3 - juris; vom 29.1.2009 Az. 9 B 1.09 RdNr. 2 - juris).
- VGH Bayern, 27.03.2026 - 1 ZB 25.722
Natürliche Eigenart der Landschaft
Es ist vielmehr grundsätzlich davon auszugehen, dass ein Gericht das von ihm entgegengenommene Beteiligtenvorbringen auch zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat, so dass es verfehlt ist, aus der Nichterwähnung einzelnen Vorbringens in den gerichtlichen Entscheidungsgründen zu schließen, das Gericht habe sich nicht mit den darin enthaltenen Argumenten befasst (…vgl. BVerwG, B.v. 23.6.2008 - 9 VR 14.08 u.a. - juris Rn. 3; BayVGH, B.v. 22.10.2009 - 8 ZB 09.2552 - juris Rn. 3). - VGH Bayern, 13.09.2011 - 2 NE 11.1815
Anhörungsrüge
Dabei ist es auch grundsätzlich verfehlt, aus der Nichterwähnung einzelnen Vorbringens in den gerichtlichen Entscheidungsgründen zu schließen, das Gericht habe sich nicht mit den darin enthaltenen Argumenten befasst (…vgl. BVerwG v. 23.6.2008 a.a.O.; v. 29.1.2009 Az. 9 B 1.09 - juris; BayVGH v. 22.10.2009 Az. 8 ZB 09.2552 - juris).
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