Rechtsprechung
| VGH Bayern, 12.08.2010 - 8 ZB 10.1336 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Wasserrechtliche Planfeststellung; planrechtfertigung bei Abschnittsbildung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 10.04.1997 - 4 C 5.96
Straßenbau - Gesamtvorhaben - Abschnittsbildung - Umweltverträglichkeitsprüfung - …
Auszug aus VGH Bayern, 12.08.2010 - 8 ZB 10.1336
Rn. 9 Wird ein Vorhaben abschnittsweise verwirklicht, ist für die Bejahung der Planrechtfertigung erforderlich, dass für das Gesamtvorhaben ein Bedarf besteht und die Abschnittsbildung zur Durchführung des Gesamtvorhabens "vernünftigerweise geboten" ist (vgl. BVerwG vom 10.4.1997 BVerwGE 104, 236/248 f.).Das Vorliegen eines Planungstorsos ist deshalb entgegen der Auffassung des Klägers nicht zu befürchten (vgl. BVerwG vom 10.4.1997 BVerwGE 104, 236/248 f.).
Der Kläger verkennt dagegen, dass es im Planfeststellungsrecht allgemein statthaft ist, ein Vorhaben in mehreren Abschnitten zu realisieren (st.Rspr.; vgl. etwa BVerwG vom 10.4.1997 BVerwGE 104, 236/242 f.).
- BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 13.85
Flughafenplanung, Verkehrsflughafen München II
Auszug aus VGH Bayern, 12.08.2010 - 8 ZB 10.1336
Darüber hinaus hat der Beklagte plausibel dargelegt, dass auch für die abschnittsweise Verwirklichung des in Streit stehenden Hochwasserschutzes ein Bedarf gegeben ist, es mithin als überhaupt erforderlich angesehen werden konnte (vgl. BVerwG vom 5.12.1986 BVerwGE 75, 214/238).
- VGH Bayern, 18.12.2012 - 8 B 12.431
Planfeststellung für Hochwasserschutzmaßnahme - Bindungswirkung eines Urteils im …
Rn. 57 Dass bei der wasserrechtlichen Planfeststellung eine Abschnittsbildung grundsätzlich zulässig ist, entspricht der Rechtsprechung des Senats (vgl. BayVGH, B.v. 12.8.2010 - 8 ZB 10.1336 - juris Rn. 9;… B.v. 15.11.2010 - 8 CS 10.2078 - juris Rn. 10) und wird auch vom Kläger nicht infrage gestellt. - VG Augsburg, 25.11.2014 - Au 3 K 13.1405
Wasserrechtliche Planfeststellung; Hochwasserrückhaltebecken; …
Vielmehr ist diese Frage ("Variantendiskussion") im Rahmen der Überprüfung der Abwägungsentscheidung zu behandeln (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 18.7.2007 - 8 ZB 06.2973 - juris; VG Augsburg, U.v. 13.4.2010 - Au 3 K 08.1528 - nachfolgend BayVGH, B.v. 2.8.2010 - 8 ZB 10.1336 - beide juris).In den Planunterlagen und Beschreibungen, die Gegenstand der Planfeststellung sind, wird der Einstaubereich bei einem hundertjährlichen Hochwasser sowohl zeichnerisch als auch mit einer bestimmten Flächengröße (136 Hektar) angegeben; die Gräben, die durch Rückstau ausufern, wurden dabei berücksichtigt und in die Planung einbezogen (s.a. S. 109 des Planfeststellungsbeschlusses; vgl. VG Augsburg, U.v. 13.4.2010 - Au 3 K 08.1528 - nachfolgend BayVGH, B.v. 12.8.2010 - 8 ZB 10.1336 - beide juris).
- VG Augsburg, 25.11.2014 - Au 3 K 13.1401
Wasserrechtliche Planfeststellung; Hochwasserrückhaltebecken; …
Vielmehr ist diese Frage ("Variantendiskussion") im Rahmen der Überprüfung der Abwägungsentscheidung zu behandeln (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 18.7.2007 - 8 ZB 06.2973 - juris; VG Augsburg, U.v. 13.4.2010 - Au 3 K 08.1528 - nachfolgend BayVGH, B.v. 2.8.2010 - 8 ZB 10.1336 - beide juris).In den Planunterlagen und Beschreibungen, die Gegenstand der Planfeststellung sind, wird der Einstaubereich bei einem hundertjährlichen Hochwasser sowohl zeichnerisch als auch mit einer bestimmten Flächengröße (136 Hektar) angegeben; die Gräben, die durch Rückstau ausufern, wurden dabei berücksichtigt und in die Planung einbezogen (s.a. S. 109 des Planfeststellungsbeschlusses; vgl. VG Augsburg, U.v. 13.4.2010 - Au 3 K 08.1528 - nachfolgend BayVGH, B.v. 12.8.2010 - 8 ZB 10.1336 - beide juris).
- VG Augsburg, 25.11.2014 - Au 3 K 13.1402
Wasserrechtliche Planfeststellung; Hochwasserrückhaltebecken; …
Vielmehr ist diese Frage ("Variantendiskussion") im Rahmen der Überprüfung der Abwägungsentscheidung zu behandeln (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 18.7.2007 - 8 ZB 06.2973 - juris; VG Augsburg, U.v. 13.4.2010 - Au 3 K 08.1528 - nachfolgend BayVGH, B.v. 2.8.2010 - 8 ZB 10.1336 - beide juris).In den Planunterlagen und Beschreibungen, die Gegenstand der Planfeststellung sind, wird der Einstaubereich bei einem hundertjährlichen Hochwasser sowohl zeichnerisch als auch mit einer bestimmten Flächengröße (136 Hektar) angegeben; die Gräben, die durch Rückstau ausufern, wurden dabei berücksichtigt und in die Planung einbezogen (s.a. S. 109 des Planfeststellungsbeschlusses; vgl. VG Augsburg, U.v. 13.4.2010 - Au 3 K 08.1528 - nachfolgend BayVGH, B.v. 12.8.2010 - 8 ZB 10.1336 - beide juris).
- VG Augsburg, 25.11.2014 - Au 3 K 13.1404
Wasserrechtliche Planfeststellung; Hochwasserrückhaltebecken; …
Vielmehr ist diese Frage ("Variantendiskussion") im Rahmen der Überprüfung der Abwägungsentscheidung zu behandeln (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 18.7.2007 - 8 ZB 06.2973 - juris; VG Augsburg, U.v. 13.4.2010 - Au 3 K 08.1528 - nachfolgend BayVGH, B.v. 2.8.2010 - 8 ZB 10.1336 - beide juris).In den Planunterlagen und Beschreibungen, die Gegenstand der Planfeststellung sind, wird der Einstaubereich bei einem hundertjährlichen Hochwasser sowohl zeichnerisch als auch mit einer bestimmten Flächengröße (136 Hektar) angegeben; die Gräben, die durch Rückstau ausufern, wurden dabei berücksichtigt und in die Planung einbezogen (s.a. S. 109 des Planfeststellungsbeschlusses; vgl. VG Augsburg, U.v. 13.4.2010 - Au 3 K 08.1528 - nachfolgend BayVGH, B.v. 12.8.2010 - 8 ZB 10.1336 - beide juris).
- VGH Bayern, 19.07.2013 - 8 ZB 12.403
Der Bau eines Hochwasserrückhaltebeckens mit einem Schutzniveau unterhalb eines …
Wird ein Vorhaben abschnittsweise verwirklicht, ist für die Bejahung der Planrechtfertigung erforderlich, dass für das Gesamtvorhaben ein Bedarf besteht und die Abschnittsbildung zur Durchführung des Gesamtvorhabens "vernünftigerweise geboten" ist (vgl. BVerwG, U.v. 10.4.1997 - 4 C 5/96 - BVerwGE 104, 236/248 f.;… BayVGH, B.v. 15.11.2010 - 8 CS 10.2078 - juris Rn. 11; B.v. 12.8.2010 - 8 ZB 10.1336 - juris Rn. 9). - VG Köln, 14.04.2015 - 14 K 4696/12
Offenlegung der Strunde in Bergisch-Gladbach ist rechtmäßig
Rn. 117 Vgl. z.B. BayVGH, Beschluss vom 18. Juli 2007 - 8 ZB 06.2973 - juris; VG Augsburg, Urteil vom 13. April 2010 - Au 3 K 08.1528 - nachfolgend BayVGH, Beschluss vom 2. August 2010 - 8 ZB 10.1336 -, juris. - VGH Bayern, 19.07.2013 - 8 ZB 12.404
Planfeststellung, Planrechtfertigung, Bestimmtheitsmangel, Enteignung, …
Wird ein Vorhaben abschnittsweise verwirklicht, ist für die Bejahung der Planrechtfertigung erforderlich, dass für das Gesamtvorhaben ein Bedarf besteht und die Abschnittsbildung zur Durchführung des Gesamtvorhabens "vernünftigerweise geboten" ist (vgl. BVerwG, U.v. 10.4.1997 - 4 C 5/96 - BVerwGE 104, 236/248 f.;… BayVGH, B.v. 15.11.2010 - 8 CS 10.2078 - juris Rn. 11; B.v. 12.8.2010 - 8 ZB 10.1336 - juris Rn. 9).
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