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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 07.11.2012 - 8 ZB 11.1811   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,36074
VGH Bayern, 07.11.2012 - 8 ZB 11.1811 (https://dejure.org/2012,36074)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07.11.2012 - 8 ZB 11.1811 (https://dejure.org/2012,36074)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07. November 2012 - 8 ZB 11.1811 (https://dejure.org/2012,36074)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Erstmalige Anlegung der Bestandsverzeichnisse; Einziehung eines beschränkt-öffentlichen Wegs, fehlende Klagebefugnis eines privaten Wegeflächeneigentümers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (1)

  • VGH Bayern, 03.11.2011 - 8 ZB 10.2931

    Ermessenslenkende Verwaltungsvorschriften betreffend die Erteilung von …

    Auszug aus VGH Bayern, 07.11.2012 - 8 ZB 11.1811
    Rn. 6 1. Der Vorwurf ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des Ersturteils nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ist nicht berechtigt (zu den Anforderungen vgl. BayVGH vom 9.5.2011 BayVBl 2012, 147 f.).

    Es ist nicht ersichtlich, inwiefern das Vorbringen zu dem Datum "24. November 1988" und zur eidesstattlichen Versicherung des Herrn H... die Rechtssache komplex oder fehleranfällig machen könnten (zu den Anforderungen vgl. BayVGH vom 9.5.2011 BayVBl 2012, 147/149 m.w.N.).

  • VG Augsburg, 22.03.2017 - Au 6 K 16.1118

    Eintragung eines Wegs in das straßen- und wegerechtliche Bestandsverzeichnis

    Der hiergegen gerichtete Antrag auf Zulassung der Berufung beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (Az. 8 ZB 11.1811) hatte keinen Erfolg.

    Die im Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs über die Nichtzulassung der Berufung vom 7. Dezember 2012 (8 ZB 11.1811) enthaltenen Ausführungen stellen lediglich ein Urteilselement dar, auf das es im damaligen Verfahren nicht entscheidungserheblich ankam, da die Klage bereits aufgrund fehlender Klagebefugnis (§ 42 Abs. 2 VwGO) unzulässig war.

    Denn die ursprünglichen Originalverfahrensakten und -karteikarten muss der Beklagte nicht vorhalten, zumal nach einem Zeitraum seit der erstmaligen Eintragung von nunmehr über 50 Jahren (so auch BayVGH, B.v. 7.12.2012 - 8 ZB 11.1811 - Bl. 1089 der Behördenakte zum streitgegenständlichen Weg).

  • VGH Bayern, 09.01.2018 - 8 ZB 16.2351

    Einziehung eines Teilstücks der öffentlichen Straße im Gemeindegebiet

    Art. 8 Abs. 1 Satz 1 BayStrWG stellt hinsichtlich der Entscheidung über eine Einziehung ausschließlich auf öffentliche Interessen ab (…BayVGH, B.v. 3.11.2016 - 8 ZB 15.1340 - juris Rn. 10; B.v. 7.11.2012 - 8 ZB 11.1811 - juris Rn. 7).
  • VGH Bayern, 09.01.2018 - 8 ZB 16.2352

    Einziehung einer Ortsstraße mit Erschließungsfunktion

    Art. 8 Abs. 1 Satz 1 BayStrWG stellt hinsichtlich der Entscheidung über eine Einziehung ausschließlich auf öffentliche Interessen ab (…BayVGH, B.v. 3.11.2016 - 8 ZB 15.1340 - juris Rn. 10; B.v. 7.11.2012 - 8 ZB 11.1811 - juris Rn. 7).
  • VGH Bayern, 21.12.2017 - 8 ZB 17.979

    Feststellung der Nichtigkeit der Eintragung eines Fußwegs im …

    Rn. 17 Angesichts dieser Umstände erscheint es völlig unbillig, dass die Klägerin erst nunmehr auf Feststellung der Nichtigkeit der Widmung und Eintragung des Fußwegs klagt, zumal sie die behauptete Nichtigkeit gerade auf das Fehlen der Originalverfahrensakten und -karteikarten stützt, die der Beklagte nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats nicht mehr vorhalten muss, nachdem über 50 Jahre seit der erstmaligen Eintragung des Weges verstrichen sind (BayVGH, B.v. 7.11.2012 - 8 ZB 11.1811 - juris Rn. 8 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 03.11.2016 - 8 ZB 15.1340

    Anfechtung einer straßenrechtlichen Einziehung - Erfolgloser …

    Rn. 10 1.2 Dessen ungeachtet ist - wie auch das Verwaltungsgericht bereits zutreffend dargelegt hat (vgl. Urteilsumdruck, S. 8 f.) - darauf zu verweisen, dass Art. 8 Abs. 1 Satz 1 BayStrWG hinsichtlich der Entscheidung über eine Einziehung ausschließlich auf öffentliche Interessen abstellt (vgl. BayVGH, B. v. 7.11.2012 - 8 ZB 11.1811 - juris Rn. 7).
  • VGH Bayern, 24.02.2015 - 8 CE 15.7

    Verwerfung einer Beschwerde als unzulässig; unzureichende Beschwerdebegründung

    Das Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 17. Juni 2011 (Az. Au 6 K 10.778) ist mit Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 7. November 2012 (Az. 8 ZB 11.1811), mit dem der Antrag auf Zulassung der Berufung abgelehnt wurde, rechtskräftig geworden (§ 124a Abs. 5 Satz 4 VwGO).
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