Rechtsprechung
| VGH Bayern, 30.04.2014 - 8 ZB 12.1118 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Bewilligung einer Grundwasserentnahme zum Zwecke der Trinkwasserversorgung; schädliche Gewässerveränderungen; Schutzfähigkeit des Grundwasservorkommens
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Würzburg, 20.03.2012 - W 4 K 11.492
- VGH Bayern, 30.04.2014 - 8 ZB 12.1118
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 02.08.1996 - 4 B 129.96
Nutzung eines Gewässers - Benachrichtigung nicht ortsansässiger Betroffener - …
Auszug aus VGH Bayern, 30.04.2014 - 8 ZB 12.1118
Rn. 24 Das verwaltungsgerichtliche Urteil weicht nicht von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. August 1996 (Az. - 4 B 129.96 - Buchholz, 445.4 § 10 Nr. 5) und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 31. Juli 1979 (Az. - 245 VIII 74 - VGH n.F., 33, 129/131) hinsichtlich der Frage ab, ob eine schädliche Gewässerveränderung zu erwarten ist.Es hat ausgeführt, dass eine schädliche Gewässerveränderung "zu erwarten" ist, wenn "überwiegende Gründe für den Eintritt sprechen" bzw. "eine überwiegende Wahrscheinlichkeit für eine nachteilige Beeinflussung" besteht, wie unter anderem in der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. August 1996 (4 B 129.96 - Buchholz, 445.4 § 10 Nr. 5) ausgeführt wird.
- BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03
Rechtsschutzinteresse
Auszug aus VGH Bayern, 30.04.2014 - 8 ZB 12.1118
Schlüssige Gegenargumente liegen vor, wenn der Antragsteller substanziiert rechtliche oder tatsächliche Umstände aufzeigt, aus denen sich die gesicherte Möglichkeit ergibt, dass die erstinstanzliche Entscheidung unrichtig ist (vgl. BVerfG, B.v. 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 - juris, B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546). - BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven …
Auszug aus VGH Bayern, 30.04.2014 - 8 ZB 12.1118
Schlüssige Gegenargumente liegen vor, wenn der Antragsteller substanziiert rechtliche oder tatsächliche Umstände aufzeigt, aus denen sich die gesicherte Möglichkeit ergibt, dass die erstinstanzliche Entscheidung unrichtig ist (vgl. BVerfG, B.v. 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 - juris, B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546).
- BVerwG, 10.07.1995 - 9 B 18.95
Asylbegehren von Sri Lanka-Tamilen - Hinreichende Sicherheit vor politischer …
Auszug aus VGH Bayern, 30.04.2014 - 8 ZB 12.1118
Im Übrigen wäre auch eine unrichtige Anwendung eines Rechtssatzes noch nicht divergenzbegründend (BVerwG, B.v. 10.7.1995 -9 B 18/95 - NVwZ-RR 1997, 191). - VGH Bayern, 02.05.2011 - 8 ZB 10.2312
Bedeutung von Auskünften und Gutachten der Wasserwirtschaftsämter in …
Auszug aus VGH Bayern, 30.04.2014 - 8 ZB 12.1118
Die Notwendigkeit weiterer Begutachtung ist lediglich dann gegeben, wenn sich dem Erstgericht der Eindruck aufdrängen muss, dass das Gutachten des Wasserwirtschaftsamts unvollständig oder widersprüchlich ist, auf einem fehlerhaften Sachverhalt beruht, der Gutachter nicht hinreichend sachkundig oder parteilich war oder ein anderer Gutachter erkennbar über überlegene Forschungsmittel verfügt (aus der jüngsten Rechtsprechung vgl. BayVGH, B.v. 2.5.2011 - 8 ZB 10.2312 - BayVBl 2012, 47/48;… B.v. 19.9.2013 -8 ZB 11.1052 - juris Rn. 17 m.w.N.; B.v. 12.11.2013 - 8 C 13.313 - BA S. 5 ff.; B.v. 9.1.2014 - 8 ZB 12.1264 - BA S. 3 ff.). - VGH Bayern, 12.11.2013 - 8 C 13.313
Nimmt in wasserrechtlichen Verfahren das Wasserwirtschaftsamt als amtlicher …
Auszug aus VGH Bayern, 30.04.2014 - 8 ZB 12.1118
Die Notwendigkeit weiterer Begutachtung ist lediglich dann gegeben, wenn sich dem Erstgericht der Eindruck aufdrängen muss, dass das Gutachten des Wasserwirtschaftsamts unvollständig oder widersprüchlich ist, auf einem fehlerhaften Sachverhalt beruht, der Gutachter nicht hinreichend sachkundig oder parteilich war oder ein anderer Gutachter erkennbar über überlegene Forschungsmittel verfügt (aus der jüngsten Rechtsprechung vgl. BayVGH, B.v. 2.5.2011 - 8 ZB 10.2312 - BayVBl 2012, 47/48;… B.v. 19.9.2013 -8 ZB 11.1052 - juris Rn. 17 m.w.N.; B.v. 12.11.2013 - 8 C 13.313 - BA S. 5 ff.; B.v. 9.1.2014 - 8 ZB 12.1264 - BA S. 3 ff.). - VGH Bayern, 19.09.2013 - 8 ZB 11.1052
Wasserrechtliche Planfeststellung, Hochwasserschutzmaßnahmen, Präklusion, …
Auszug aus VGH Bayern, 30.04.2014 - 8 ZB 12.1118
Die Notwendigkeit weiterer Begutachtung ist lediglich dann gegeben, wenn sich dem Erstgericht der Eindruck aufdrängen muss, dass das Gutachten des Wasserwirtschaftsamts unvollständig oder widersprüchlich ist, auf einem fehlerhaften Sachverhalt beruht, der Gutachter nicht hinreichend sachkundig oder parteilich war oder ein anderer Gutachter erkennbar über überlegene Forschungsmittel verfügt (aus der jüngsten Rechtsprechung vgl. BayVGH, B.v. 2.5.2011 - 8 ZB 10.2312 - BayVBl 2012, 47/48; B.v. 19.9.2013 -8 ZB 11.1052 - juris Rn. 17 m.w.N.; B.v. 12.11.2013 - 8 C 13.313 - BA S. 5 ff.; B.v. 9.1.2014 - 8 ZB 12.1264 - BA S. 3 ff.). - VGH Bayern, 09.01.2014 - 8 ZB 12.1264
Bewertungsvorsprung des Wasserwirtschaftsamts
Auszug aus VGH Bayern, 30.04.2014 - 8 ZB 12.1118
Die Notwendigkeit weiterer Begutachtung ist lediglich dann gegeben, wenn sich dem Erstgericht der Eindruck aufdrängen muss, dass das Gutachten des Wasserwirtschaftsamts unvollständig oder widersprüchlich ist, auf einem fehlerhaften Sachverhalt beruht, der Gutachter nicht hinreichend sachkundig oder parteilich war oder ein anderer Gutachter erkennbar über überlegene Forschungsmittel verfügt (aus der jüngsten Rechtsprechung vgl. BayVGH, B.v. 2.5.2011 - 8 ZB 10.2312 - BayVBl 2012, 47/48;… B.v. 19.9.2013 -8 ZB 11.1052 - juris Rn. 17 m.w.N.; B.v. 12.11.2013 - 8 C 13.313 - BA S. 5 ff.; B.v. 9.1.2014 - 8 ZB 12.1264 - BA S. 3 ff.).
- VGH Baden-Württemberg, 15.12.2015 - 3 S 2158/14
Streitwertfestsetzung
Sie haben sogar in der Regel größeres Gewicht als Expertisen von privaten Fachinstituten, weil sie auf jahrelanger Bearbeitung eines bestimmten Gebiets und nicht nur auf der Auswertung von Aktenvorgängen im Einzelfall beruhen (vgl. BayVGH, Beschl. v. 30.4.2014 - 8 ZB 12.1118 -, KommunalPraxis BY 2014, 351; Beschl. v. 21.1.2013 - 8 ZB 11.2030 -, ZfW 2013, 176; BayVGH, Beschl. v. 30.4.2014 - 8 ZB 12.1118 -, juris; Beschl. v. 2.5.2011 - 8 ZB 10.2312 -, BayVBl 2012, 47). - VGH Bayern, 06.10.2015 - 8 N 13.1281
Wasserschutzgebiet bei Ingolstadt
Der Vertreter des Wasserwirtschaftsamts hat die Plausibilität der Antragsunterlagen bestätigt (vgl. Sitzungsniederschrift S. 11); dabei kommt den Beurteilungen des zuständigen Wasserwirtschaftsamts aufgrund seiner Stellung als kraft Gesetzes eingerichteter Fachbehörde (Art. 63 Abs. 3 Satz 1 BayWG 2010) und aufgrund seiner Erfahrungen nach einer jahrzehntelangen Bearbeitung eines bestimmten Gebiets besondere Bedeutung zu (st. Rspr. des Senats; vgl. etwa B.v. 30.4.2014 - 8 ZB 12.1118 - juris Rn. 8 m. w. N.). - VG München, 16.02.2021 - M 2 S 20.3930
Wasserrechtliche Anordnung zur Abgabe einer Restwassermenge beim Betrieb einer …
Sie haben sogar in der Regel größeres Gewicht als Expertisen von privaten Fachinstituten, weil sie auf jahrelanger Bearbeitung eines bestimmten Gebiets und nicht nur auf der Auswertung von Aktenvorgängen im Einzelfall beruhen (vgl. BayVGH, B.v. 30.4.2014 - 8 ZB 12.1118 - juris Rn. 11;… B.v. 21.1.2013 - 8 ZB 11.2030 - juris Rn. 18;… B.v. 2.5.2011 - 8 ZB 10.2312 - juris Rn. 11).
- VG Augsburg, 25.02.2019 - Au 9 K 17.1293
Widerruf eines Altrechts zur Wasserkraftnutzung
Diesen Aussagen kommt besonderes Gewicht zu, weil sie auf jahrelanger Bearbeitung eines bestimmten Gebiets und nicht nur auf der Auswertung von Aktenvorgängen im Einzelfall beruhen (vgl. BayVGH, B.v. 30.4.2014 - 8 ZB 12.1118 - juris; B.v. 21.1.2013 - 8 ZB 11.2030 - ZfW 2013, 176; B.v. 2.5.2011 - 8 ZB 10.2312 - BayVBl 2012, 47). - VG Augsburg, 07.09.2020 - Au 9 K 19.1244
Erlaubnis für Entnahme von Wasser für Landwirtschaft
Dabei kommt den Beurteilungen des zuständigen Wasserwirtschaftsamts aufgrund seiner Stellung als kraft Gesetzes eingerichteter Fachbehörde (Art. 63 Abs. 3 Satz 1 BayWG) und aufgrund seiner Erfahrungen infolge einer jahrzehntelangen Bearbeitung eines bestimmten Gebiets besondere Bedeutung zu (st.Rspr. des BayVGH, vgl. B.v. 30.4.2014 - 8 ZB 12.1118 - juris Rn. 8;… BayVGH, U.v. 1.8.2011 - 22 N 09.2729 - ZfW 2012, 94 ff. - juris Rn. 39). - VG Augsburg, 22.05.2023 - Au 9 K 22.2090
Wasserrechtliche Anordnung, Untersagung der Stauhaltung, defekte Stauanlage, …
Das Gericht hält es nach den sach- und fachkundigen Ermittlungen des Wasserwirtschaftsamts, dessen Beurteilungen aufgrund seiner Stellung als kraft Gesetzes eingerichteter Fachbehörde (Art. 63 Abs. 3 Satz 1 BayWG) und aufgrund seiner Erfahrungen infolge einer jahrzehntelangen Bearbeitung eines bestimmten Gebiets besondere Bedeutung zukommt (stRspr. des BayVGH, vgl. B.v. 30.4.2014 - 8 ZB 12.1118 - juris Rn. 8;… BayVGH, U.v. 1.8.2011 - 22 N 09.2729 - ZfW 2012, 94 ff. - juris Rn. 39), für erwiesen, dass die Überschwemmung des Wohngebiets auf den von den Klägern und ihren Mitbetreibern zu verantwortenden Zustand der Wehranlage zurückzuführen ist. - VG Augsburg, 22.05.2023 - Au 9 K 23.423
Wasserrechtliche Anordnung, Untersagung der Stauhaltung, defekte Stauanlage, …
Das Gericht hält es nach den sach- und fachkundigen Ermittlungen des Wasserwirtschaftsamts, dessen Beurteilungen aufgrund seiner Stellung als kraft Gesetzes eingerichteter Fachbehörde (Art. 63 Abs. 3 Satz 1 BayWG) und aufgrund seiner Erfahrungen infolge einer jahrzehntelangen Bearbeitung eines bestimmten Gebiets besondere Bedeutung zukommt (stRspr. des BayVGH, vgl. B.v. 30.4.2014 - 8 ZB 12.1118 - juris Rn. 8;… BayVGH, U.v. 1.8.2011 - 22 N 09.2729 - ZfW 2012, 94 ff. - juris Rn. 39), für erwiesen, dass die Überschwemmung des Wohngebiets auf den von den Klägern und ihren Mitbetreibern zu verantwortenden Zustand der Wehranlage und die unzureichende Organisation des Betriebsablaufs zurückzuführen ist. - VG Augsburg, 22.05.2023 - Au 9 K 23.516
Wasserrechtliche Anordnung, Untersagung der Stauhaltung, defekte Stauanlage, …
Das Gericht hält es nach den sach- und fachkundigen Ermittlungen des Wasserwirtschaftsamts, dessen Beurteilungen aufgrund seiner Stellung als kraft Gesetzes eingerichteter Fachbehörde (Art. 63 Abs. 3 Satz 1 BayWG) und aufgrund seiner Erfahrungen infolge einer jahrzehntelangen Bearbeitung eines bestimmten Gebiets besondere Bedeutung zukommt, deren Richtigkeit nicht durch laienhafte Erwägungen und Behauptungen in Zweifel gezogen werden kann (stRspr. des BayVGH, vgl. B.v. 30.4.2014 - 8 ZB 12.1118 - juris Rn. 8;… BayVGH, U.v. 1.8.2011 - 22 N 09.2729 - ZfW 2012, 94 ff. - juris Rn. 39;… Drost, Das neue Wasserrecht, Stand: März 2023, Art. 63 BayWG, Rn. 30 m.w.N.), für erwiesen, dass die Überschwemmung des Wohngebiets auf den von der Klägerin und ihren Mitbetreibern zu verantwortenden Zustand der Wehranlage und die unzureichende Organisation des Betriebsablaufs zurückzuführen ist.
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