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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 17.12.2015 - 8 ZB 14.2702   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,40084
VGH Bayern, 17.12.2015 - 8 ZB 14.2702 (https://dejure.org/2015,40084)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17.12.2015 - 8 ZB 14.2702 (https://dejure.org/2015,40084)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17. Dezember 2015 - 8 ZB 14.2702 (https://dejure.org/2015,40084)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Festsetzung einer jederzeit widerruflichen Sondernutzung gemeindlichen Straßengrunds für eine Baustelleneinrichtung; Erhebung einer Sondernutzungsgebühr als Gegenleistung für die tatsächlich erfolgte Benutzung des öffentlichen Straßenraums

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis oder auch nur ihre Beantragung nicht für das Entstehen einer Sondernutzungsgebühr zwingend

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis oder auch nur ihre Beantragung nicht für das Entstehen einer Sondernutzungsgebühr zwingend

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Festsetzung einer jederzeit widerruflichen Sondernutzung gemeindlichen Straßengrunds für eine Baustelleneinrichtung; Erhebung einer Sondernutzungsgebühr als Gegenleistung für die tatsächlich erfolgte Benutzung des öffentlichen Straßenraums

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …

    Auszug aus VGH Bayern, 17.12.2015 - 8 ZB 14.2702
    Hinzu kommt, dass der Zulassungsantrag die Anforderungen an die Darlegung einer rechtsgrundsätzlichen Bedeutung nicht wahrt (vgl. BVerwG, B. v. 19.8.1997 - 7 B 261.97 - NJW 1997, 3328).
  • VGH Bayern, 22.11.2006 - 8 BV 05.1918

    Sondernutzungsgebühren (Luftsteuer) für Balkone rechtswidrig

    Auszug aus VGH Bayern, 17.12.2015 - 8 ZB 14.2702
    Allein auf diese tatsächlich erfolgte Benutzung kommt es an; die Fragen der Erlaubniserteilung spielen insoweit keine Rolle (BayVGH, U. v. 22.11.2006 - 8 BV 05.1918 - BayVBl 2007, 690/691 m. w. N.; ebenso BVerwG, U. v. 21.10.1970 - IV C 38.69 - BayVBl 1971, 110).
  • BVerwG, 21.10.1970 - IV C 38.69

    Sondernutzungsgebühren für Automaten im Gemeingebrauch - Erteilung einer …

    Auszug aus VGH Bayern, 17.12.2015 - 8 ZB 14.2702
    Allein auf diese tatsächlich erfolgte Benutzung kommt es an; die Fragen der Erlaubniserteilung spielen insoweit keine Rolle (BayVGH, U. v. 22.11.2006 - 8 BV 05.1918 - BayVBl 2007, 690/691 m. w. N.; ebenso BVerwG, U. v. 21.10.1970 - IV C 38.69 - BayVBl 1971, 110).
  • VGH Bayern, 03.04.1998 - 8 B 97.2351
    Auszug aus VGH Bayern, 17.12.2015 - 8 ZB 14.2702
    Dabei handelt es sich um eine sog. Rahmengebühr (zur Zulässigkeit vgl. BayVGH, U. v. 3.4.1998 - 8 B 97.2351 - BayVBl 1999, 308 f.); da vorliegend jedoch nur der Mindestgebührensatz von 0, 50 Euro angesetzt wurde, ergeben sich hieraus keine relevanten Fragen.
  • VGH Bayern, 07.12.2012 - 8 ZB 12.354

    Gebührenbefreiung für ein denkmalgeschütztes Anwesen (abgelehnt)

    Auszug aus VGH Bayern, 17.12.2015 - 8 ZB 14.2702
    Im Übrigen wäre nach der Rechtsprechung des Senats Voraussetzung für das Bejahen eines öffentlichen Interesses im Sinn des § 7 Abs. 4 SNS auch, dass der Nutzen der Allgemeinheit an der Benutzung der Wegefläche durch die Klägerin höher anzusetzen wäre als der der eigene Nutzen der Klägerin als Gebührenschuldner (vgl. BayVGH, B. v. 7.12.2012 - 8 ZB 12.354 - juris).
  • VGH Bayern, 17.04.2019 - 8 BV 18.2005

    Sondernutzungsgebühren für Baustelleneinrichtung

    Einer Sondernutzung für eine Baustelleneinrichtung auf öffentlichem Straßengrund kann ein öffentliches Interesse nicht allein deshalb abgesprochen werden, weil das Bauvorhaben selbst nicht - wie etwa bei Straßenbaumaßnahmen - auf der öffentlichen Verkehrsfläche liegt (vgl. BayVGH, B.v. 17.12.2015 - 8 ZB 14.2702 - juris Rn. 19;… B.v. 7.12.2012 - 8 ZB 12.354 - juris Rn. 7;… U.v. 9.11.1999 - 8 B 99.850 - BayVBl 2000, 626 = juris Rn. 29;… a.A. VG Stuttgart, U.v. 12.12.2003 - 11 K 1393/02 = juris Rn. 12).

    Das gesteigerte öffentliche Interesse zur Schaffung von Unterbringungsplätzen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge war auch deutlich höher anzusetzen als der eigene erwerbswirtschaftliche Nutzen der bauausführenden Klägerin (vgl. BayVGH, B.v.17.12.2015 - 8 ZB 14.2702 - juris Rn. 19;… B.v. 7.12.2012 - 8 ZB 12.354 - juris Rn. 7).

  • OVG Saarland, 10.07.2019 - 1 A 29/18

    Absehen von der Erhebung einer Gebühr für die Erteilung einer …

    Im öffentlichen Interesse ist eine Sondernutzung, wenn der Nutzen der Allgemeinheit höher anzusetzen ist als der Nutzen des Gebührenschuldners.[BayVGH, Beschluss vom 17.12.2015 - 8 ZB 14.2702 -, juris, Rdnr. 19][BayVGH, Beschluss vom 17.12.2015 - 8 ZB 14.2702 -, juris, Rdnr. 19] Dies ist hier der Fall.
  • VGH Bayern, 23.02.2017 - 8 ZB 16.1292

    Zulässigkeit der Gebührenerhebung als ausdrückliche Folge der Widmung

    Die Frage der Erteilung der Erlaubnis spielt übrigens für den Eintritt der Gebührenpflicht keine Rolle (BayVGH, B.v. 17.12.2015 - 8 ZB 14.2702 - juris Rn. 9, 12 ff.).
  • OVG Sachsen, 13.05.2024 - 1 B 49/24

    Sondernutzung; Bauzaun; Fußweg

    Eine solche Antragstellung ist nach der höchstrichterlichen und obergerichtlichen Rechtsprechung ausdrücklich nicht Voraussetzung (…vgl. BVerwG, Urt. v. 21. Oktober 1970 - 4 C 38.69 -, juris Rn. 20;… VGH BW, Beschl. v. 26. März 2002 - 5 S 2308/01 -, juris Rn. 10 m. w. N.; BayVGH, Beschl. v. 17. Dezember 2015 - 8 ZB 14.2702 -, juris Rn. 12 m. w. N.), da die Sondernutzungsgebühr die Gegenleistung für die tatsächlich erfolgte Benutzung des öffentlichen Straßenraums infolge der Beeinträchtigung des Gemeingebrauchs ist (…vgl. BVerwG, Urt. v. 21. Oktober 1970 a. a. O., v. 26 Juni 1981 - 4 C 73.78 -, juris Rn. 16 und v. 11. Dezember 2014 - 3 C 7.13 -, juris Rn. 16 …und Beschl. v. 1. Dezember 2023 - 9 B 19.23 -, juris Rn. 2;… Bay VGH, Urt. v. 17. April 2019 - 8 BV 18.2005 -, juris Rn. 29 f.).
  • VG München, 17.08.2020 - M 10 K 19.5578

    Sondernutzungsgebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und …

    2 Kommunalabgabengesetz grundsätzlich zulässig (so im Ergebnis auch: BayVGH, B.v. 17.12.2015 - 8 ZB 14.2702 - BeckRS 2016, 40058).
  • VG München, 20.02.2020 - M 10 S 19.5599

    Fehlerhafte Sondernutzungsgebühr für Sondernutzungen an öffentlichem Verkehrsraum

    2 Kommunalabgabengesetz grundsätzlich zulässig (so im Ergebnis auch: BayVGH, B.v. 17.12.2015 - 8 ZB 14.2702 - BeckRS 2016, 40058).
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