Rechtsprechung
| VGH Bayern, 20.09.1999 - 8 ZB 99.2114 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- VG Augsburg, 17.06.2011 - Au 6 K 10.778
Beschränkt-öffentlicher Weg; Volleinziehung; Verlust jeglicher Verkehrsbedeutung; …
Umgekehrt hat er eine die Einziehung ausschließende Verkehrsbedeutung selbst dann noch, wenn es sich um ganz untergeordnete Wege handelt, die lediglich von einer insgesamt geringen Zahl von Fußgängern oder Radfahrern benutzt werden (BayVGH vom 20.9.1999, Az. 8 ZB 99.2114; E. vom 19.11.1997, BayVBl. 1998, 367/368).Es ist auch nicht unverhältnismäßig, wenn das Gesetz aus Gründen des öffentlichen Interesses und nicht zuletzt auch aus Gründen der Rechtssicherheit eine bloße Minderung der Verkehrsbedeutung für eine Einziehung nicht ausreichen lässt, sondern für den Wegfall der in der Widmung liegenden öffentlich-rechtlichen Belastung des Grundstückseigentums den "Verlust jeder Verkehrsbedeutung" erfordert (BayVGH vom 20.9.1999, a.a.O.).
Schon diese geringe Fußgängerfrequenz genügt allerdings, um bei einem solchen reinen Fußweg eine Verkehrsbedeutung nicht als völlig verloren gegangen zu betrachten (vgl. nur BayVGH vom 20.9.1999, Az. 8 ZB 99.2114; E. vom 19.11.1997, BayVBl. 1998, 367/368;… zum vorliegenden Weg konkret schon VG Augsburg vom 11.10.2000, Az. Au 3 K 98.1543 bzw. Au 6 K 98.1543, a.a.O.).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".