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| VerfGH Sachsen, 31.03.2005 - 8-IV-05 |
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- VerfGH Sachsen, 27.05.2004 - 29-IV-04
Auszug aus VerfGH Sachsen, 31.03.2005 - 8-IV-05
Dafür ist es u.a. erforderlich, die angegriffenen Entscheidungen vorzulegen oder zumindest ihren wesentlichen Inhalt mitzuteilen (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Mai 2004 - Vf. 29-IV-04; ständige Rechtsprechung). - VerfGH Sachsen, 18.11.2004 - 101-IV-04
Auszug aus VerfGH Sachsen, 31.03.2005 - 8-IV-05
Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 18. November 2004 - Vf. 101-IV-04; ständige Rechtsprechung).
- VerfGH Sachsen, 27.10.2005 - 62-IV-05 Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen das beanstandete Verhalten nicht im Einklang stehen soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 31. März 2005 - Vf. 8-IV-05; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 01.06.2006 - 45-IV-06 Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschlüsse vom 18. August 2005 - Vf. 49-IV-05 und vom 31. März 2005 - Vf. 8-IV-05; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 28.06.2006 - 27-IV-06 Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschlüsse vom 18. August 2005 - Vf. 49-IV-05 und vom 31. März 2005 - Vf. 8-IV-05, st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 21.07.2005 - 22-IV-05 Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen das beanstandete Verhalten kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 31. März 2005 - Vf. 8-IV-05; ständige Rechtsprechung).
- VerfGH Sachsen, 31.08.2006 - 70-IV-06 Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschlüsse vom 18. August 2005 - Vf. 49-IV-05 und vom 31. März 2005 - Vf. 8-IV-05, st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 27.10.2005 - 71-IV-05 Dafür ist es u.a. erforderlich, die angegriffene Entscheidung vorzulegen oder zumindest ihren wesentlichen Inhalt mitzuteilen (SächsVerfGH, Beschluss vom 31. März 2005 - Vf. 8-IV-05; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 01.06.2006 - 24-IV-06 Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschlüsse vom 18. August 2005 - Vf. 49-IV-05 und vom 31. März 2005 - Vf. 8-IV-05; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 01.06.2006 - 47-IV-06 Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschlüsse vom 18. August 2005 - Vf. 49-IV-05 und vom 31. März 2005 - Vf. 8-IV-05, st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 30.03.2006 - 99-IV-05 Dafür ist es u.a. erforderlich, die angegriffene Entscheidung vorzulegen oder zumindest ihren wesentlichen Inhalt mitzuteilen (SächsVerfGH, Beschlüsse vom 18. August 2005 - Vf. 49-IV-05 und vom 31. März 2005 - Vf. 8-IV-05, st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 15.12.2005 - 94-IV-05 Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen das beanstandete Verhalten kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 31. März 2005 - Vf. 8-IV-05; ständige Rechtsprechung).
- VerfGH Sachsen, 15.12.2005 - 87-IV-05
- VerfGH Sachsen, 27.07.2006 - 43-IV-06
- VerfGH Sachsen, 01.06.2006 - 11-IV-06
- VerfGH Sachsen, 15.12.2005 - 82-IV-05
- VerfGH Sachsen, 18.08.2005 - 49-IV-05
- VerfGH Sachsen, 15.12.2005 - 96-IV-05
- VerfGH Sachsen, 15.12.2005 - 90-IV-05
- VerfGH Sachsen, 27.10.2005 - 55-IV-05
- VerfGH Sachsen, 18.08.2005 - 36-IV-05
- VerfGH Sachsen, 29.09.2005 - 108-IV-04
- VerfGH Sachsen, 15.12.2005 - 88-IV-05
- VerfGH Sachsen, 15.12.2005 - 92-IV-05
- VerfGH Sachsen, 15.12.2005 - 89-IV-05
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