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   BSG, 29.01.1974 - 8/7 RU 58/71   

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https://dejure.org/1974,11462
BSG, 29.01.1974 - 8/7 RU 58/71 (https://dejure.org/1974,11462)
BSG, Entscheidung vom 29.01.1974 - 8/7 RU 58/71 (https://dejure.org/1974,11462)
BSG, Entscheidung vom 29. Januar 1974 - 8/7 RU 58/71 (https://dejure.org/1974,11462)
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Wird zitiert von ... (6)

  • BSG, 30.05.1988 - 2 RU 33/87

    Erhöhte Ansteckungsgefahr - Kausalzusammenhang - Infektionskrankheit als

    Nach der Rechtsprechung des BSG ist die zumindest erforderliche Wahrscheinlichkeit eines ursächlichen Zusammenhangs zwischen der versicherten Tätigkeit und einer Infektionskrankheit nach Nr. 3101 der Anlage 1 zur BKVO grundsätzlich gegeben, wenn nachgewiesen ist, daß der Versicherte bei der Berufstätigkeit - sei es durch einen Patienten, einen Mitarbeiter oder auf sonstige Weise einer besonderen, über das normale Maß hinausgehenden Ansteckungsgefahr ausgesetzt gewesen ist (BSGE 6, 186, 188; SozR Nr. 1 zu 6. BKVO Anl 37; Urteil vom 15. Dezember 1966 - 2 RU 215/63 - Urteil vom 28. September 1972 - 7 RU 34/72 - USK 72148; Urteil vom 29. Januar 1974 - 8/7 RU 58/71 - ZfS 1974, 118; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 10. Aufl, S 491n).

    Dabei braucht keine bestimmte Infektionsquelle nachgewiesen zu werden (BSG aaO; vgl auch USK 72148 und Urteil vom 29. Januar 1974 - 8/7 RU 58/71 aaO).

    Läßt es sich aber - wie im vorliegenden Fall - nicht nachweisen, daß regelmäßig ein gewisser Prozentsatz der Patienten unerkannt an Hepatitis leiden, dann gilt nach wie vor die hier nicht erfüllte Voraussetzung für die anspruchsbegründende Kausalität, daß für den Erkrankten bei der versicherten Tätigkeit tatsächlich eine erhöhte Ansteckungsgefahr bestand, weil er in einer Einrichtung gearbeitet hat, in welcher an der gleichen Krankheit leidende Personen zu pflegen oder zu betreuen waren (s BSG Urteil vom 29. Januar 1974 - 8/7 RU 58/71 - aaO).

  • BSG, 27.02.1985 - 2 RU 40/84
    230/61 BG 1965, NU7, vom 29. Januar 1974 8/7 RU 58/71 - und - -.

    BKVO vom 28. April 1961; BSC Urteil vom 28. September 1972 - 7 RU 3U/72 - USK 721ü8" vom 29. Januar 197" - 8/7 RU 58/71 vom 15. Dezember -".

  • LSG Rheinland-Pfalz, 28.01.2003 - L 2 U 180/01

    Berufskrankheit - haftungsausfüllende Kausalität - Hepatitis C - Erkrankung -

    Nach der Rechtsprechung des BSG (Urt v 29.1.1974, Az 8/7 RU 58/71, Beschl v 11.6.1993, Az 2 BU 46/93 = HVBG-Info 1993, 2155) reicht der Umstand, dass bei medizinischem Personal für die Hepatitis insgesamt eine wesentlich höhere Erkrankungsquote als bei der Durchschnittsbevölkerung besteht, für sich allein nicht aus, um im Einzelfall den ursächlichen Zusammenhang mit Wahrscheinlichkeit zu begründen.
  • LSG Bayern, 30.10.2002 - L 2 U 118/01

    Klage einer Krankenschwester auf Entschädigung wegen einer Berufskrankheit;

    Der Nachweis einer besonderen, über das normale Maß hinausgehenden Infektionsgefahr für die Anerkennung einer Lebererkrankung wie Hepatitis-C bei einer Krankenschwester als Berufskrankheit ist erbracht, wenn festgestellt ist, dass eine überdurchschnittliche Durchseuchung der Patienten mit Hepatitis-C und eine vorliegende überdurchschnittliche Kontaktmöglichkeit mit Körperflüssigkeiten vorlag (vgl. BSG vom 29.01.1974, 8/7 RU 58/71).
  • LSG Hessen, 18.03.1998 - L 3 U 94/95

    Berufskrankheit - haftungsbegründende Kausalität - Infektionskrankheit -

    Es setzt im Hinblick darauf, daß viele Infektionskrankheiten wie z.B. die weltweit verbreitete Lungen-Tbc oder die Virushepatitis C oder B die gesamte Bevölkerung bedrohen und die Möglichkeit einer außerberuflichen Ansteckung jederzeit gegeben ist, nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) jedoch den Nachweis (sog. Vollbeweis) voraus, daß der Versicherte im konkreten Einzelfall bei der beruflichen Tätigkeit während der vermutlichen Ansteckungszeit tatsächlich - sei es durch einen Patienten, einen Mitarbeiter oder auf sonstige Weise - einer besonderen, über das normale Maß hinausgehenden Ansteckungsgefahr ausgesetzt war (BSG, Urteile vom 28. September 1972 - 7 RU 34/72 -, 29. Januar 1974 - 8/7 RU 58/71 -, 15. Dezember 1982 - 2 RU 30/82 und 32/82 -, 27. Februar 1985 - 2 RU 40/84 -, 30. Mai 1988 - 2 RU 33/87 - und 28. August 1990 - 2 RU 64/89 -).
  • LSG Hessen, 04.12.1974 - L 3 U 67/70

    Hepatitis als Berufskrankheit

    Nach seinen Angaben hatten sie zwischen den Flügen dienstfreie Tage, an denen sie gemeinsam "feierten und aßen." Im Hinblick auf die vielseitige Möglichkeit, sich zu infizieren, ist aber im Einzelfall besonders sorgfältig zu prüfen, ob die Infektionskrankheit durch die berufliche Beschäftigung verursacht worden ist (vgl. Urteil des BSG vom 29. Januar 1974, 8/7 RU 58/71).
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