Rechtsprechung
| VG Berlin, 17.03.2006 - 80 A 27.04 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- VG Berlin, 17.09.2012 - 80 K 10.12
Angemessene Disziplinarmaßnahme gegen einen Beamten wegen sexuellen Missbrauchs …
Rn. 87 In Fällen, in denen sich die vorgeworfenen Verfehlungen im unteren bzw. im mittleren Bereich denkbarer Begehungsformen sexuellen Missbrauchs von Kindern bzw. Jugendlichen bewegen, war nach früherer Rechtsprechung Ausgangspunkt der Maßnahmemessung bei einem disziplinarrechtlich nicht vorbelasteten Beamten ohne besondere Vorgesetztenstellung regelmäßig eine unterhalb der Entfernung aus dem Dienst bzw. der Aberkennung des Ruhegehalts liegende Maßnahme (vgl. etwa: BVerwG, Urteil vom 22. Juli 1981 - 1 D 41/80 -, juris: Zurückstufung bei Verfehlung im mittleren Bereich möglicher Begehungsformen, ähnlich Urteil vom 19. April 1979 - 1 D 30/78 -, juris; Urteil vom 8. Dezember 1981 - 1 D 91/80 -, juris: Gehaltskürzung bei Verfehlung im unteren Bereich denkbarer Begehungsformen; Bundesdisziplinargericht, Urteil vom 6. Juni 1999 - III VL 9/99 - nach juris: Ruhegehaltskürzung bei Verfehlung im unteren Bereich möglicher Begehungsformen; vgl. auch VG Berlin, Gerichtsbescheid vom 17. März 2006 - VG 80 A 27.04 - : Der Ruhestandsbeamte hatte in jenem Fall einem Jungen während einer Autofahrt einmal an den bekleideten Penis gefasst und mit einer zweiten Tat einem 15-jährigen schutzbefohlenen Mädchen den Schlafanzug hochgeschoben, ihren Bauch und ihre Brüste gestreichelt und sie auf den Bauch geküsst, allerdings auf ihre Aufforderung hin damit aufgehört und das Zimmer verlassen.
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