Rechtsprechung
| VG Berlin, 07.02.2007 - 80 A 34.04 |
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Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 20.03.1996 - 6 P 7.94
Personalvertretungsrecht: Verweigerung der Zustimmung wegen Nichteinhaltung der …
Auszug aus VG Berlin, 07.02.2007 - 80 A 34.04
Zwar bestimmten sich die Beteiligungsrechte der Frauenbeauftragten an den Hochschulen nicht nach § 17 LGG, sondern nach der insoweit spezielleren Regelung des § 59 BerlHG (BVerwG, Beschluss vom 20.3. 1996 - 6 P 7.94 -, DVBl. 1996, 1140 ; OVG Berlin, Beschluss vom 18. Februar 1994 - OVG Bln 1.93 -, PersR 1995, 22 ).Hochschulspezifische Besonderheiten, die eine abweichende Bestimmung des Aufgabenkreises der Frauenbeauftragten der Hochschulen im hier in Rede stehenden Bereich der personellen Maßnahmen begründen könnten (zu diesem Gesichtspunkt vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.3. 1996, a.a.O.), sind nicht erkennbar.
- VG Berlin, 27.02.2014 - 5 K 379.12
Frauenvertreterin muss bei Abmahnung der BVG beteiligt werden
Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Berlin (Beschluss vom 7. Februar 2007 - VG 80 A 34.04 -) sei der Begriff der Maßnahme im Landesgleichstellungsgesetz Berlin mit dem im Berliner Personalvertretungsgesetz identisch.Rn. 23 Allerdings lehnt sich § 17 Abs. 1 LGG offenbar an die Terminologie des Personalvertretungsrechts an (vgl. VG Berlin…, Urteil vom 16. April 2002, a.a.O.; Beschluss vom 7. Februar 2007 - VG 80 A 34.04 -, juris Rn. 7), das den Begriff der Maßnahme enger fasst.
- OVG Berlin-Brandenburg, 19.04.2017 - 4 B 20.14
Mitwirkung der Gleichstellungsbeauftragten/Frauenvertreterin bei betrieblicher …
Unter Zugrundelegung des positiv auf Förderung von Gleichstellung abzielenden Gesetzeszwecks (§ 2 Abs. 1, § 3 Abs. 1 Satz 1 LGG) hat der Senat in seiner bisherigen Rechtsprechung die Gesetzesfassung von § 17 Abs. 1 LGG für folgerichtig gehalten, weil es einer gleichmäßigen Beteiligung der Frauenvertreterin bei allen personellen Maßnahmen bedarf, damit ein einheitlicher Erfahrungshorizont entstehen und das Beteiligungsrecht kompetent wahrgenommen werden kann; nur so kann die Frauenvertreterin im Interesse der Gleichstellung beurteilen, ob Frauen in vergleichbaren Situationen gleich behandelt werden (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 11. Dezember 2015 - OVG 4 N 42.14 - juris Rn. 14…, vom 16. September 2015 - OVG 4 N 31.14 - juris Rn. 4 und vom 20. Juli 2010 - OVG 4 N 93.08 - EA S. 3; VG Berlin, Beschlüsse vom 7. Februar 2007 - 80 A 34.04 - juris Rn. 5 f. [zu § 59 BerlHG], vom 29. Oktober 2003 - 80 A 44.00 - juris Rn. 6 und Urteil vom 18. September 1995 - VG 25 A 27.95 - ZBR 1996, 283, 286).
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