Rechtsprechung
| AG Neuss, 28.12.2016 - 80 C 3954/15 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- RA Kotz
Schadensersatzansprüche gegen Ratingagentur
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Geltendmachung eines fremden Rechts im eigenen Namen im Wege der gewillkürten Prozessstandschaft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Düsseldorf, 08.02.2018 - 6 U 50/17
Haftung einer Ratingagentur gegenüber Kapitalanlegern
Rn. 31 b) Der Senat schließt sich der - soweit ersichtlich - in der Rechtsprechung und der Literatur ganz überwiegend vertretenen Ansicht an, dass dem Anleger im Falle eines fehlerhaften Unternehmensratings gegenüber einer Ratingagentur im Ergebnis grundsätzlich kein Anspruch aus der Rechtsfigur des Vertrags mit Schutzwirkung zu Gunsten Dritter zusteht (OLG Düsseldorf, Hinweisbeschluss v. 01.12.2017 - I-14 U 151/16, Anlage B 39; LG Düsseldorf, Urteile vom 17.03.2017 - 10 O 181/15, WM 2017, 816; u. v. 15.12.2017 - 20 S 142/17, Anlage B 38, AG Neuss, Urteile vom 28.12.2016 - 80 C 3954/15, Anlage B 34 u. vom 20.06.2017 - 87 C 175/17 (Bl. 429 ff. GA); zur Literatur vgl. nur Diepenbrock, Anm. zum Urt. d. LG Düsseldorf v. 17.03.2017 - 10 O 181/15, WuB 2017, 438;… Gottwald/MüKo/BGB, 7. Aufl., § 328 Rn. 187; Berger/Stemper, WM 2010, 2289; Berger/Ryborz, WM 2014, 2241, 2243; Kontogeorgou, DStR 2014, 1397, 1401; Wojcik, NJW 2013, 2385, 2386 u.a.). - LG Düsseldorf, 17.03.2017 - 10 O 181/15
Keine Haftung einer Ratingagentur für fehlerhaftes Unternehmensrating gegenüber …
Im Übrigen ist bei dem hier vorliegenden Unternehmensrating zu berücksichtigen, dass die Ratingagenturen an der Anlageentscheidung der Anleger kein eigenes wirtschaftliches Interesse haben und darüber hinaus gerade betonen, dass ihre Bewertungen keine Anlageempfehlungen darstellen (vgl. Kontogeorgou, Externes Rating und Anlegerschutz im Spiegel der neuen Verordnung, DStR 2014, 1397, unter 3.2.1 AG Neuss, Urt. v. 28.12.2016, Az. 80 C 3954/15) .Rn. 25 Insoweit muss hier zwischen einem Rating, welches sich auf ein Unternehmen und welches sich auf die Finanzinstrumente eines Unternehmens bezieht, unterschieden werden (vgl. AG Neuss, Urt. v. 28.12.2016, Az. 80 C 3954/15).
- LG Düsseldorf, 17.03.2017 - 10 O 126/15
Schadensersatzbegehren des Emittenten wegen eines behaupteten zu Unrecht bzw. …
AG Neuss, Urt. v. 28.12.2016, Az. 80 C 3954/15;.Rn. 25 Insoweit muss hier zwischen einem Rating, welches sich auf ein Unternehmen und welches sich auf die Finanzinstrumente eines Unternehmens bezieht, unterschieden werden (vgl. AG Neuss, Urt. v. 28.12.2016, Az. 80 C 3954/15).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".