Rechtsprechung
| AG Aachen, 17.03.2005 - 80 C 589/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kündigung eines Fitnessvertrags unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 17.03.1993 - VIII ZR 180/92
Laufzeit der Dauerschuld ab Vertragsbeginn - Verbot alternativloser …
Auszug aus AG Aachen, 17.03.2005 - 80 C 589/04
Eine Bindung des Kunden ist aber bereits mit Abschluss des Vertrages eingetreten und nicht erst mit Beginn der vereinbarten Abbuchungen (vgl. BGHZ 122, 63).Rn. 43 Da die gegen § 309 Nr. 9 a) BGB verstoßende Klausel wegen des Verbotes der geltungserhaltenden Reduktion nicht auf das noch zulässige Maß reduziert werden kann, ist sie im ganzen unwirksam (BGHZ 122, 63).
- BGH, 04.12.1996 - XII ZR 193/95
Formularmäßige Vereinbarung einer Verlängerungsklausel in den Allgemeinen …
Auszug aus AG Aachen, 17.03.2005 - 80 C 589/04
Auf Fitnessverträge ist diese Bestimmung analog anwendbar (BGH NJW 1997, 739).
- AG Aachen, 26.07.2005 - 85 C 172/05
Klauseln i.S. von allgemeinen Geschäftsbedingungen i.R. eines Fitnessvertrages
Soweit die Klägerin im Rahmen der mündlichen Verhandlung eingewandt hat, dass dem vom Bundesgerichtshof zu entscheidenen Fall kein Fitnessvertrag zugrunde lag, ist dies zutreffend, ändert aber nichts daran, dass die dort entwickelten Grundsätze auf den vorliegend zu beurteilenden Vertrag ohne weiteres übertragbar sind (vgl. AG Aachen v. 17.03.2005 - 80 C 589/04; AG Aachen v. 23.06.2005 - 84 C 2/05).
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