Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 18.09.2014 - 80 D 3.11 |
Verfahrensgang
- VG Berlin, 21.06.2011 - 80 K 5.11
- OVG Berlin-Brandenburg, 18.09.2014 - 80 D 3.11
- BVerwG, 25.02.2016 - 2 B 1.15
Wird zitiert von ...
- OVG Berlin-Brandenburg, 12.02.2015 - 80 D 2.12
"Ansehen des Beamtentums" als Tatbestandsmerkmal eines außerdienstlichen …
Die Beeinträchtigung der Achtung und des Vertrauens muss sich entweder auf das Amt des Beamten im konkret-funktionellen Sinne (Dienstposten), d.h. auf die Erfüllung der dem Beamten konkret obliegenden Dienstpflichten, oder auf das Ansehen des Berufsbeamtentums als Sachwalter einer stabilen und gesetzestreuen Verwaltung beziehen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 19. August 2010 - 2 C 5.10 -, juris Rn. 13 f. m.w.N.; Senatsurteil vom 28. September 2014 - OVG 80 D 3.11 -, S. 11 EA).Die Dienstausübung ist auch betroffen, wenn zu befürchten ist, dass der Beamte wegen der gegen ihn bestehenden Vorbehalte nicht mehr die Autorität genießt, auf die er für die Erfüllung seiner dienstlichen Aufgaben zwingend angewiesen ist (vgl. BVerwG…, Urteil vom 28. Juli 2011 - 2 C 16.10 -, juris Rn. 22; ebenso Senatsurteil vom 28. September 2014, a.a.O., S. 11 EA).
Der Senat folgt dieser Rechtsprechung (vgl. bereits Senatsurteil vom 18. September 2014 - OVG 80 D 3.11 -, S. 12 f. EA) und erachtet seine früheren Zweifel hinsichtlich der Auslegung des § 47 Abs. 1 Satz 2 BeamtStG (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 24. November 2011 - OVG 80 DB 1, 11 -, EA S. 4) auch unter dem Eindruck der Argumentation des Verwaltungsgerichts in der angefochtenen Entscheidung nicht mehr als berechtigt.
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