Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 15.05.2007 - 80 D 4.06 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- OVG Berlin - 80 D 4.06
- VG Berlin, 27.06.2006 - 80 Dn 12.05
- OVG Berlin-Brandenburg, 15.05.2007 - 80 D 4.06
- BVerwG, 05.11.2008 - 2 PKH 3.07
- BVerwG, 10.12.2008 - 2 B 73.07
- BVerwG, 26.03.2009 - 2 PKH 1.09
- BVerwG, 25.03.2010 - 2 C 83.08
Wird zitiert von ...
- VG Berlin, 17.09.2012 - 80 K 10.12
Angemessene Disziplinarmaßnahme gegen einen Beamten wegen sexuellen Missbrauchs …
Rn. 86 Gleichwohl ist im Einklang mit der früheren obergerichtlichen Rechtsprechung, bei der stets betont wurde, dass es keine festen Bemessungsregeln zur Ahndung derartiger Dienstvergehen gibt, unabhängig von der generellen Eignung dieser Delikte, Achtungs- und Vertrauenswürdigkeit des Täters zu beeinträchtigen, auf die konkreten Merkmale des Einzelfalls und die Gesamtumstände der Tat abzustellen (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 24. Februar 1999 - 1 D 72.97 -, juris, sowie BVerwGE 83, 303, 304 f.; 73, 231, 232; vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 1. November 2006 - 81 D 1.05 -, UA S. 10 f. sowie Urteil vom 15. Mai 2007 - 80 D 4.06 -, UA S. 11 f.) und danach zu fragen, ob der durch den abstrakten Strafrahmen vorgegebene Orientierungsrahmen auch der konkreten Schwere des Falles gerecht wird.
dejure.org
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