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LG Köln, 25.02.2005 - 81 O 42/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Frankfurt, 01.07.2004 - 6 U 126/03
Schutz bekannter Zeichen: Vorrang der markenrechtlichen Ansprüche vor den …
Auszug aus LG Köln, 25.02.2005 - 81 O 42/04
Es kann also letztlich dahinstehen, ob das Markenrecht auch vorliegend die Erwägungen zum Wettbewerbsrecht verdrängt, da beide Anspruchsgrundlagen in ihren Voraussetzungen scheitern; insoweit kann Bezug genommen werden auf die Ausführungen des OLG Frankfurt in der Entscheidung vom 1.7.2004 (GRUR-RR 2004, 359), der ein identischer Fall zu Grunde gelegen hat und in der im Kern dieselben Erwägungen angestellt worden sind wie vorliegend: bloße Assoziationen reichen weder für markenrechtliche Ansprüche noch für wettbewerbliche Ansprüche aus § 6 Nr. 6 UWG und das Begehren der Klägerin scheitert, weil es letztlich auf das Verbot von Duftimitaten gerichtet ist, die sie aber hinnehmen muss.
- OLG Köln, 14.10.2005 - 6 U 63/05
Duftvergleich mit Markenparfum durch Ähnlichkeiten in Bezeichnung und Ausstattung
Die Berufung der Klägerin gegen das am 25. Februar 2005 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 81 O 42/04 - wird zurückgewiesen.das Urteil des Landgerichts Köln vom 25. Februar 2005 - 81 O 42/04 - abzuändern und.
- OLG Köln, 28.11.2008 - 6 U 63/05
Erkennen des jeweiligen Dufts durch den gewerblichen Abnehmer aufgrund einer …
Die Berufung der Klägerin gegen das am 25.02.2005 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 81 O 42/04 - wird (soweit hierüber noch nicht rechtskräftig mit Urteil vom 14.10.2005 in der Fassung des Urteils des Bundesgerichtshofs - I ZR 184/05 - vom 06.12.2007 entschieden ist) zurückgewiesen.