Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 22.08.2013 - 81 D 5.10 |
Verfahrensgang
- OVG Berlin-Brandenburg, 22.08.2013 - 81 D 5.10
- BVerwG, 22.01.2014 - 2 B 102.13
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Berlin-Brandenburg, 12.02.2015 - 80 D 2.12
"Ansehen des Beamtentums" als Tatbestandsmerkmal eines außerdienstlichen …
Davon ausgehend kommt es für die Bestimmung der Disziplinarmaßnahme darauf an, ob Erkenntnisse zum Persönlichkeitsbild und zum Umfang der Vertrauensbeeinträchtigung im Einzelfall derart ins Gewicht fallen, dass eine andere als die durch die Schwere des Dienstvergehens indizierte Disziplinarmaßnahme geboten ist (vgl. BVerwG…, Urteil vom 29. März 2012 - 2 A 11.10 -, juris Rn. 73 m.w.N.; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22. August 2013 - OVG 81 D 5.10 -, EA S. 19).Der darin liegende sexuelle Missbrauch eines Kindes oder Jugendlichen ist in hohem Maße persönlichkeits- und sozialschädlich, greift in die sittliche Entwicklung eines jungen Menschen ein und gefährdet die harmonische Entwicklung seiner Gesamtpersönlichkeit sowie seine Einordnung in die Gemeinschaft, da das Kind wegen seiner fehlenden bzw. noch nicht hinreichenden Reife intellektuell und gefühlsmäßig das Erlebte in der Regel gar nicht oder nur schwer verarbeiten kann (…vgl. BVerwG, Urteile vom 2. Mai 2012 - 2 WD 14.11 -, juris Rn. 21 …und vom 19. August 2010 - 2 C 13.10 -, a.a.O. Rn. 19; Senatsurteil vom 22. August 2013 - OVG 81 D 5.10 -, S. 22 EA).
Sie sind sind nach dem Grundsatz "in dubio pro reo" bereits dann einzubeziehen, wenn hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für ihr Vorliegen sprechen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 23. Februar 2012 - 2 C 38.10 -, juris Rn. 13 ff. m.w.N.; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22. August 2013, a.a.O., EA S. 26 f.).
- OVG Berlin-Brandenburg, 06.11.2014 - 80 D 5.11
Stadtinspektorin; Kollegendiebstahl; Maßnahmebemessung; Milderungsgründe; …
Davon ausgehend kommt es für die Bestimmung der Disziplinarmaßnahme darauf an, ob Erkenntnisse zum Persönlichkeitsbild und zum Umfang der Vertrauensbeeinträchtigung im Einzelfall derart ins Gewicht fallen, dass eine andere als die durch die Schwere des Dienstvergehens indizierte Disziplinarmaßnahme geboten ist (vgl. BVerwG…, Urteil vom 29. März 2012 - 2 A 11.10 -, juris Rn. 73 m.w.N.; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22. August 2013 - OVG 81 D 5.10 -, EA S. 19).Entlastungsgründe sind nach dem Grundsatz "in dubio pro reo" bereits dann einzubeziehen, wenn hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für ihr Vorliegen sprechen (vgl. zu Vorstehendem BVerwG…, Urteil vom 23. Februar 2012 - 2 C 38.10 -, juris Rn. 13 ff. m.w.N.; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22. August 2013, a.a.O., EA S. 26 f.).
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