Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 28.09.2012 - 81 D 8.11 |
Verfahrensgang
- VG Potsdam, 13.09.2011 - 17 K 105/11
- OVG Berlin-Brandenburg, 28.09.2012 - 81 D 8.11
- BVerwG, 30.07.2013 - 2 B 115.12
Wird zitiert von ...
- VG Berlin, 18.09.2014 - 80 K 2.14
Disziplinarische Bewertung des Besitzes von 4 kinderpornografischen Bilddateien
So hat etwa das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg den zur Tatzeit nicht strafbewehrten Besitz von Posingbildern von Kindern durch einen Lehrer als nicht disziplinarwürdig angesehen; dies gelte auch bei anderem nicht strafbaren sexuellen Verhalten (vgl. Urteil vom 28. September 2012 - OVG 81 D 8.11 - UA S. 14; ebenso für einen Polizeibeamten, Urteil vom 26. Juni 2013 - OVG 81 D 1.10 - UA S.12).Rn. 89 Die disziplinare Höchstmaßnahme kommt demnach in Betracht, wenn das strafbare Verhalten aufgrund der Tatumstände, insbesondere der Anzahl und des Inhalts des kinderpornografischen Materials, aber auch der sonstigen Umstände, die den Unrechtsgehalt der Straftat kennzeichnen, wie etwa der Aufwand für die Besitzverschaffung, der Tatzeitraum sowie die Häufigkeit der Zugriffe auf das Bildmaterial, als "besonders verwerflich" einzustufen ist und dem Beamten keine entlastenden Umstände von erheblichem Gewicht zugute kommen (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 25. Mai 2012, a.a.O., Rn. 11; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. September 2012 - OVG 81 D 8.11-, UA S. 20 sowie vom 25. Juni 2014 - OVG 81 D 3.12 - UA S. 16).
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