Rechtsprechung
| LG Köln, 01.07.2008 - 81 O 167/07 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- MIR - Medien Internet und Recht
Auch wenn "neu" besser ist, "wiederbefüllt" ist anders! - Der Verbraucher wird grob und damit wettbewerblich relevant getäuscht, wenn er aufgrund einer Werbeaussage die Lieferung bzw. den Erwerb wiederbefüllter Druckerpatronen erwartet, es sich aber in Wahrheit um ein ...
- markenmagazin:recht
Irreführende Werbung mit Druckpatronen
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Abmahnung, obwohl gelieferte Ware besser ist, als die angebotene?
- aufrecht.de
Wettbewerbswidrige Bezeichnung von Druckerpatronen als "wiederbefüllt"
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an eine wettbewerbskonforme Werbung für Druckerpatronen; Wettbewerbsrechtlich relevante Irreführung durch die Angabe "wiederbefüllt"; Fortbestand eines Rechtsschutzbedürfnisses in einem wettbewerbsrechtlichen Streit bei gleichzeitigem Wegfall in einem ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Neue Tintenpatronen dürfen nicht als "wiederbefüllt" bezeichnet werden
- antiquariatsrecht.de (Kurzinformation und Auszüge)
Irreführende Produktwerbung stellt einen Abmahngrund dar
- it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)
Verkauf von Druckerpatronen: Wer mit Recycling wirbt, muss auch Recycling liefern
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Neue Tintenpatronen dürfen nicht als "wiederbefüllt" bezeichnet werden
Besprechungen u.ä.
- drbuecker.de (Entscheidungsanmerkung)
Die Lieferung eines hochwertigeren Produktes als das beschriebene, ist wettbewerbswidrig
Papierfundstellen
- MIR 2008, Dok. 338
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