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| LG Köln, 10.02.2006 - 81 O 33/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- LG Köln, 10.02.2006 - 81 O 33/05
- OLG Köln, 03.11.2006 - 6 U 70/06
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Köln, 22.06.2011 - 6 U 152/10
Wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche wegen Herkunftstäuschung; …
Der Umstand, dass sich die Konzerngesellschaft der Beklagten Eden Industries Ltd. vor dem Senat am 13.10.2006 in dem Verfahren 6 U 70/06 = 81 O 33/05 LG Köln durch strafbewehrte Erklärung zur Unterlassung des Vertriebs von Regalen in einer bestimmten auf einer Messe ausgestellten Gestaltung verpflichtet hat, begründete kein schutzwürdiges Vertrauen der nach diesem Termin gegründeten Beklagten, das nunmehr streitbefangene Regalsystem von der Klägerin ungehindert vertreiben zu dürfen - dies um so weniger, als die Klägerin bereits bald darauf gerichtlich gegen zwei Vertriebspartner der Beklagten vorging (diese ist den inzwischen beim Senat zu 6 U 60/11 und zu 6 U 61/11 anhängigen Verfahren Anfang 2008 als Streithelferin beigetreten). - OLG Köln, 09.03.2012 - 6 U 61/11
Zulässigkeit der Änderung der angegriffenen Verletzungsform im Berufungsverfahren …
Die Streithelferin zu 2.) hatte sich am 13.10.2006 in einem Berufungsverfahren vor dem Senat (6 U 70/06 = 81 O 33/05 LG Köln) verpflichtet, den Vertrieb näher bezeichneter Teile eines Regalsystems zu unterlassen, sofern diese nicht gekennzeichnet sind. - OLG Köln, 06.06.2012 - 6 U 60/11
Zulässigkeit einer Klageänderung in der Berufungsinstanz
Die Streithelferin zu 2.) hatte sich am 13.10.2006 in einem Berufungsverfahren vor dem Senat (6 U 70/06 = 81 O 33/05 LG Köln) verpflichtet, den Vertrieb näher bezeichneter Teile ihres Regalsystems zu unterlassen, sofern diese nicht gekennzeichnet sind. - LG Köln, 18.01.2011 - 81 O 343/07 Zwischen der Klägerin und der Streithelferin zu 2 war bereits ein Verfahren bei der Kammer anhängig - 81 O 33/05 (6 U 70/06 OLG Köln).
- LG Köln, 01.03.2011 - 81 O 341/07 Zwischen der Klägerin und der Streithelferin zu 2 war bereits ein Verfahren bei der Kammer anhängig - 81 O 33/05 (6 U 70/06 OLG Köln).
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