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Rechtsprechung
   LG Berlin, 08.02.2006 - 81 T 1/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,31128
LG Berlin, 08.02.2006 - 81 T 1/06 (https://dejure.org/2006,31128)
LG Berlin, Entscheidung vom 08.02.2006 - 81 T 1/06 (https://dejure.org/2006,31128)
LG Berlin, Entscheidung vom 08. Februar 2006 - 81 T 1/06 (https://dejure.org/2006,31128)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2006, 337
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 29.04.1982 - 2 C 26.80

    Gerichtsvollzieher - Aufgaben - Vollstreckungsauftrag - Justizkassensache

    Auszug aus LG Berlin, 08.02.2006 - 81 T 1/06
    Abgesehen davon, dass diese Ansicht sich nicht damit auseinander setzt, dass § 6 Abs. 1 JBeitrO die Vorschriften der Zivilprozessordnung lediglich sinngemäß zur Anwendung bringt, wird übersehen, dass der Regelungsgehalt der Justizbeitreibungsordnung (JBeitrO) lediglich die Art und Weise der Vollstreckung bestimmter öffentlich-rechtlicher Geldforderungen umfasst (vgl. BVerwG NJW 1983, S. 899 ff., 901).
  • LG Frankenthal, 12.06.1996 - 1 T 229/96
    Auszug aus LG Berlin, 08.02.2006 - 81 T 1/06
    Nach der ständigen Rechtsprechung der Kammer obliegen derartige Entscheidungen ausschließlich den Strafgerichten gemäß §§ 462, 462 a StPO, nicht aber den Zivilgerichten (…vgl. LG Berlin DGVZ 1995, S. 171; zuletzt Beschluss vom 28. September 2005 ­ 81 T 744/05 ­; ebenso Landgericht Frankenthal, Rpfleger 1996, S. 524 f., Karlsruher Kommentar- Fischer, StPO 5. Aufl. 2003, § 459 Rdnr. 7).
  • OLG Frankfurt, 18.06.2026 - 3 Ws 222/25

    Zuständigkeit des Strafgerichts für Rechtsbehelfe gegen Zwangsvollstreckung durch …

    Nach der überwiegenden Meinung ist trotz der dargestellten Verweisungskette in § 6 Abs. 1 Nr. 1 JBeitrG nicht das Zivilvollstreckungsgericht zuständig, sondern das nach § 462, § 462a StPO zuständige Strafgericht (…so KMR-Bieber StPO, Stand September 2022 § 459 Rdnr. 23;… KK-StPO/Appl, 9. Aufl. 2023, StPO, § 459 Rdnr. 7; LG Berlin Beschluss vom 8. Februar 2006, 81 T 1/06 zitiert über juris; LG Frankenthal Rpfleger 1996, 524-525 zitiert über juris; i.E. auch OLG Hamm Beschluss vom 2. März 2021 - 3 Ws 16/21, 3 Ws 17/21, BeckRS 2021, 52284, das jedoch schon von einer Einwendung i.S.d. § 459o StPO ausgeht;… a.A. MüKoStPO/Nestler, 2. Aufl. 2024, StPO § 459 Rn. 25, beck-online;… Beck-OK StPO/Coen, 59. Ed. 1.4.2026, StPO § 459o Rn. 1, beck-online).
  • LG Gera, 06.10.2022 - 7 T 234/22

    Nutzungspflicht elektronischer Übermittlungswege durch die Staatsanwaltschaften

    Rn. 8 Die Kammer folgt nicht der gegenteiligen Ansicht des LG Berlin (Beschluss vom 8. Februar 2006 - 81 T 1/06 -, juris).
  • LG Göttingen, 26.02.2026 - 5 AR 1/26

    Einwendung gegen die Verwertung einer Armbanduhr im Rahmen der Einziehung in …

    Für die Vollstreckung von Nebenfolgen, wie hier der Einziehung von Wertersatz, sieht die StPO in § 459o i. V. m. § 459g Abs. 2 StPO allerdings einen eigenständigen Rechtsbehelf vor, für den gem. § 462a Abs. 2 Satz 1 i. V. m. § 462 Abs. 1 Satz 1 StPO das (Straf-) Gericht des ersten Rechtszuges zuständig ist (LG Berlin, Beschluss vom 8. Februar 2006, Az.: 81 T 1/06, Rn. 4, zit. nach juris), sofern nicht aufgrund abweichender - hier nicht einschlägiger - Zuständigkeitsregelungen in § 462a StPO eine Strafvollstreckungskammer zur Entscheidung berufen ist.
  • LG Gera, 10.10.2022 - 7 T 282/22

    Einhaltung der elektronischen Form durch die Staatsanwaltschaft bei Vollstreckung …

    Rn. 8 Die Kammer folgt nicht der gegenteiligen Ansicht des LG Berlin (Beschluss vom 8. Februar 2006 - 81 T 1/06 -, juris).
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