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| VerfGH Sachsen, 21.02.2002 - 81-IV-01 |
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Volltextveröffentlichung
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- VerfGH Sachsen, 16.09.1994 - 17-IV-93
Auszug aus VerfGH Sachsen, 21.02.2002 - 81-IV-01
Der bloße Verweis auf Akten oder Schriftsätze oder sonstige Unterlagen, aus denen der Verfassungsgerichtshof den entscheidungserheblichen Sachverhalt erst von Amts wegen zu ermitteln hätte, genügt nicht (Beschlüsse des VerfGH vom 16.09.1994 - Vf. 17-IV-93 - und vom 18.10.2001 - Vf. 17-IV- 01 - m.w.N.).
- VG Ansbach, 17.12.2013 - AN 1 K 13.00205
Beitrag für die Herstellung der öffentlichen Wasserversorgungseinrichtung; …
Rn. 97 Ob die genehmigte Nutzung einen Anschlussbedarf auslöst, ist nach ständiger Rechtsprechung nach objektiven Gesichtspunkte typisierend zu beurteilen (vgl. BayVGH, Urteil vom 5.6.2002 - 23 B 02.344; Beschluss vom 11.11.2002 - 23 ZB 02.1417 und Urteil vom 7.9.2004 - 23 B 04.949; VG Regensburg, Urteil vom 25.10.2007 - RO 13 K 07.1181; vgl. auch Bayerischer Verfassungsgerichtshof vom 3.9.2002 - Vf 81-IV-01). - VerfGH Sachsen, 23.01.2003 - 48-IV-02 Soweit die Verfassungsbeschwerde sich gegen den Widerspruchsbescheid des Polizeipräsidiums C. vom 03. November 2000 wendet, scheitert die Verfassungsbeschwerde auch daran, dass der Beschwerdeführer diesen innerhalb der Beschwerdefrist weder vorgelegt noch in seinem wesentlichen Inhalt mitgeteilt hat (SächsVerfGH Vf. 81-IV-01).
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