Rechtsprechung
| AG Frankfurt/Main, 26.03.2024 - 810 RES 3/24 B |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
Wird zitiert von ...
- AG München, 06.06.2025 - 1501 RES 337/25
Planbetroffener, Sanierungsvereinbarung, Schuldner, Gleichbehandlungsgrundsatz, …
Rn. 65 Bei unterschiedlichen vertraglichen Ausgangsfälligkeiten kann als Anknüpfungszeitpunkt für Stundungsregelungen der Zeitpunkt der Planwirksamkeit und damit einheitlich eine neue Endfälligkeit festgelegt werden, Zinsen können einheitlich für alle Planbetroffenen unabhängig von der ursprünglich vereinbarten Zinshöhe im Restrukturierungsplan geregelt werden (AG Nürnberg, Beschluss vom 21.06.2023 - RES 397/23 = ZIP 2023, 2317; AG Frankfurt, Beschluss vom 26.03.2024 - 810 RES 3/24 B ZRI 2024, 814; AG Stuttgart, Beschluss vom 11.12.2024 - 6 RES 1243/24 ZRI 2025, 149).
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