Rechtsprechung
LG Köln, 04.07.1997 - 82 O 222/93 |
Zitiervorschläge
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Kurzfassungen/Presse
- Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)
AA des VV, \Grundsätze\ zur Errechnung der Höhe des AA, Handelsbrauch, Schätzgrundlage, Anrechenbarkeit der Altersversorgung auf den AA, Multiplikator
Wird zitiert von ...
- OLG Köln, 17.08.2001 - 19 U 206/00
Berücksichtigung des Rentenbarwerts bei der Ermittlung des Ausgleichsanspruchs …
Zum einen führt die Provisionsverzichtsklausel dazu, dass dem Versicherungsvertreter nunmehr ein Ausgleichsanspruch gemäß § 89 b HGB zusteht, zum anderen profitiert der Versicherungsvertreter, wie hier der Kläger auch, zu Beginn seiner Tätigkeit von der Provisionsverzichtsklausel, da er seinerseits die Provisionen aus dem ihm übertragenen Bestand nur deshalb ziehen konnte, weil sein Vorgänger, von dem er den Bestand übernommen hat, seinerseits auf die Folgeprovisionen gemäß § 92 Abs. 4 HGB verzichtet hat (vgl. OLG Frankfurt BB 1978, 728; BB 1986, 697; LG Köln, Urteil vom 4.07.1997 - 82 0 222/93 - m. Anm. Küstner in VW 1997, 1166).