Rechtsprechung
| LG Berlin, 12.01.1998 - 82 AR 3/98 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- OVG Sachsen-Anhalt, 14.12.2007 - 3 O 152/06
Kostenfestsetzung
Den Kreis der von der Gebührenermäßigung nach dem Einigungsvertrag betroffenen Rechtsanwälte auf die Berechnung der Entgelte in tatsächlich erwachsener Höhe zu verweisen und das in § 26 Satz 2 BRAGO jedem Anwalt zustehende Recht die Pauschale zu wählen, nur mit Einschränkungen zu gewähren, erscheint sachlich nicht gerechtfertigt (vgl. LG Berlin, Beschl. v. 12.1.1998 - 82 AR 3/98 - JurBüro 1998, 256; VG Dessau, Beschl. v. 1.11.1994 - 2 B 25/93 - JurBüro 1995, 199; BGH, Beschl. v. 14.7.1971 - IV ZR 731/68 - NJW 1971, 1845 [zur Prozesskostenhilfegebühr]; a. A. Thüringer FG, Beschl. v. 25.11.1996 - II 5/96 Ko - juris).
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