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Rechtsprechung
   ArbG Berlin, 06.04.1992 - 82 Ca 18774/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,8367
ArbG Berlin, 06.04.1992 - 82 Ca 18774/91 (https://dejure.org/1992,8367)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 06.04.1992 - 82 Ca 18774/91 (https://dejure.org/1992,8367)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 06. April 1992 - 82 Ca 18774/91 (https://dejure.org/1992,8367)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Stasi-Mitarbeit; Unterlagen; Beweiswürdigung; Kündigung

Papierfundstellen

  • NZA 1992, 597
  • NJ 1992, 372
  • BB 1992, 1288
  • DB 1992, 1300
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • LAG Berlin, 09.12.1991 - 9 Sa 59/91

    Arbeitsverhältnis: Beendigung eines durch Berufung

    Auszug aus ArbG Berlin, 06.04.1992 - 82 Ca 18774/91
    2 Auch ein durch Berufung begründetes Arbeitsverhältnis kann seit dem 3.10.1990 durch Kündigung beendet werden (vgl. aber ArbG Berlin, DB 1991 S. 2444 u. LAG Berlin, DB 1992 S. 636; Red.); die Fortgeltung der Vorschriften des AGB-DDR über die Berufung bezweckten eine Erleichterung der Beendigung von derartigen Arbeitsverhältnissen und nicht die Beschränkung des Arbeitgebers auf die Abberufung als einzigem Mittel der Beendigung.
  • ArbG Berlin, 01.07.1991 - 99 A Ca 3320/90

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Abberufung

    Auszug aus ArbG Berlin, 06.04.1992 - 82 Ca 18774/91
    2 Auch ein durch Berufung begründetes Arbeitsverhältnis kann seit dem 3.10.1990 durch Kündigung beendet werden (vgl. aber ArbG Berlin, DB 1991 S. 2444 u. LAG Berlin, DB 1992 S. 636; Red.); die Fortgeltung der Vorschriften des AGB-DDR über die Berufung bezweckten eine Erleichterung der Beendigung von derartigen Arbeitsverhältnissen und nicht die Beschränkung des Arbeitgebers auf die Abberufung als einzigem Mittel der Beendigung.
  • LAG Berlin, 13.08.1992 - 7 Sa 26/92

    Berufungsbegründung; Weiterbeschäftigungsanspruch; Kündigung; DDR; Abberufung ; …

    Das alles sei von Kennern der Staatssicherheit einschließlich des Sonderbeauftragten Gauck selbst wiederholt dargelegt und in der in der Parallelsache Professor Dr. Scheuner ./. Beklagte (Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 06.04.92 - 82 Ca 18774/91 -, NZA 92, 597, später LAG Berlin - 7 Sa 40/92 -) durchgeführten Beweisaufnahme von Mitarbeitern der Behörde des Sonderbeauftragten bestätigt worden.

    Die Möglichkeit, daß alle diese Unterlagen ohne Anlaß, ohne Grund und nur zum Schein angelegt worden sein könnten, erscheint ausgeschlossen (ebenso: Urteil des Arbeitsberichts Berlin vom 06.04.92 - 82 Ca 18774/91 - in dem schon erwähnten, den Parteien des vorliegenden Rechtsstreits bekannten Verfahren Professor Dr. Scheuner ./. Beklagte, unter V. der Gründe).

  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 107/93

    Subsidiarität der Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen die Verlängerung der …

    Andere Gerichte halten das - mit unterschiedlicher Akzentuierung - nicht für richtig (…vgl. etwa: LAG Berlin vom 21. Oktober 1991, ZTR 1992, S. 76 f.;… LAG Berlin vom 28. Oktober 1991, NJ 1992, S. 132 [133];… ArbG Berlin vom 6. Februar 1991, NJ 1991, S. 277 = ZTR 1991, S. 210; ArbG Berlin vom 6. April 1992, NJ 1992, S. 372 [374];… ArbG Berlin vom 18. April 1991, ZTR 1991, S. 340 [341]).
  • ArbG Berlin, 12.06.2007 - 93 Ca 23796/06

    Außerordlichen Kündigung eines Angestellten im öffentlichen Dienst auf Grund des …

    Nach Auffassung der erkennenden Kammer stellt im Bereich des Öffentlichen Dienstes grundsätzlich der dringende Verdacht der informellen Mitarbeit für die Staatssicherheit einen verhaltensbedingten Kündigungsgrund dar (vgl. so auch Arbeitsgericht Berlin Urteil vom 06.04.1992 - 82 Ca 18774/91 - NZA 1992 Seite 597, 604, dort ging es in erster Linie um eine Kündigung nach den Vorschriften des Einigungsvertrages ).
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