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| LG Regensburg, 29.09.2020 - 82 O 1808/19 |
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Volltextveröffentlichung
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- OLG Celle, 23.08.2018 - 13 U 71/18
Beginn der Einspruchsfrist bei Zustellung eines nicht mit Tatbestand und …
Auszug aus LG Regensburg, 29.09.2020 - 82 O 1808/19
§ 189 ZPO ist auch bei Auslandszustellungen anwendbar (…vgl. Thomas/Putzo-Hüßtege, ZPO, 41. Auflage 2020, § 189 Randnummer 3;… Zöller/Geimer, ZPO, 33. Auflage 2020, § 183 Randnummer 26; OLG Celle, Beschluss vom 23.08.2018, 13 U 71/18, Randnummer 10). - LG Frankenthal, 19.02.2020 - 3 O 186/19
Klageverfahren; Genussrechte: Nachweis der Zustellung einer Klageschrift; …
Auszug aus LG Regensburg, 29.09.2020 - 82 O 1808/19
Die EugZVO regelt lediglich, wie zustellungsbedürftige Schriftstücke zu übermitteln sind, und nicht, welche Form zuzustellende Schriftstücke haben müssen (so auch LG Frankenthal, Urteil vom 17.12.2019, Az.: 3 O 186/19).
- OLG Bremen, 01.07.2021 - 3 U 39/20
Ermittlung des Vertragsstatuts nach einer Rechtswahlklausel in allgemeinen …
Dem wird sie mit der bloßen und zudem unsubstantiierten Behauptung, es habe keine Wiederauffüllung stattgefunden, jedoch nicht gerecht (OLG Dresden, Beschluss vom 08.03.2021 - Az. 8 U 2149/20; LG Hamburg, Urteil vom 25. Februar 2021 - 327 O 433/19; LG Regensburg, Urteil vom 29.09.2020 - Az. 82 O 1808/19). - OLG Dresden, 08.03.2021 - 8 U 2149/20 Das Erlöschen der Rechtsvorgängerin und der Genussrechte hindert aber weder den Ausspruch einer außerordentlichen Beendigungserklärung noch die Geltendmachung von Abfindungs- bzw. Schadenersatzansprüchen (vgl. dazu Landgericht Verden, Urteil - 2 O 259/19, Anlage BB 2; Landgericht Regensburg, Urteil vom 29.09.2020 - 82 O 1808/19, Anlage BB 3).
- LG Cottbus, 08.06.2022 - 1 O 102/21
Internationale und örtliche Zuständigkeit eines Gerichts in einem Verfahren wegen …
Dem wird sie mit der bloßen und zudem unsubstantiierten Behauptung, es habe keine Wiederauffüllung stattgefunden, jedoch nicht gerecht (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 08.03.2021 - Az. 8 U 2149/20; LG Hamburg, Urteil vom 25. Februar 2021 - 327 O 433/19; LG Regensburg, Urteil vom 29.09.2020 - Az. 82 O 1808/19).
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