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| LG Berlin, 09.12.1976 - 82 T 72/76 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- OLG Frankfurt, 09.08.2017 - 18 W 15/16
Zur Beschwerdebefugnis des Gerichtsvollziehers im Kostenansatzverfahren nach § 5 …
Zudem hat der Gesetzgeber auch bei den im Zuge des zweiten - am 1. August 2013 in Kraft getretenen - Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes vorgenommen Änderungen des GvKostG trotz der seit vielen Jahren kontrovers beurteilten Frage des Beschwerderechts des Gerichtsvollziehers im Kostenansatzverfahren (verneinend: vgl. OLG Hamm, Beschluss v. 10.2.2015 - I-25 W 277/14, zit. n. juris; LG Wiesbaden, Beschluss v. 31.10.1990 - 4 T 535/90, JurBüro 1991, 1233 ff.; LG Frankfurt am Main, Beschluss v. 6.10.1992 - 2/9 T 400/92, zit. n. juris; LG Mannheim, Beschluss v. 21.8.2015 - 10 T 67/14, JurBüro 2014, 665; LG Lübeck, Beschluss v. 3.7.2014 - 7 T 269/14; NJW-RR 2014, 1407;… Stöber in: Zöller, 31. Aufl. § 793 Rn. 4; bejahend: vgl. LG Berlin, Beschluss v. 9.12.1976 - 82 T 72/76 - zit. n. juris; OLG Hamburg, Beschluss v. 14.2.2000 - 6 W 91/99, NZM 2000, 575;… BeckOK ZPO/Preuß ZPO, 24. Ed. 1.3.2017, § 793 Rn. 9-10;… Musielak/Voit ZPO, 14. Aufl., § 793 Rn. 4) keine Veranlassung gesehen, eine Ausnahme von dem Grundsatz, dass dem Gerichtsvollzieher im Vollstreckungsverfahren als Organ der Zwangsvollstreckung kein Beschwerderecht (…vgl. Stöber in: Zöller, 31. Aufl., § 766 Rn. 37 m.w.N.) zusteht, gesetzlich zu verankern.
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