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LG Köln, 04.12.1997 - 84 O 93/97 |
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Verfahrensgang
- LG Köln, 04.12.1997 - 84 O 93/97
- OLG Köln, 23.04.1999 - 6 U 14/98
Wird zitiert von ...
- OLG Köln, 23.04.1999 - 6 U 14/98
Erschöpfung von Markenrechten
verkündete Urteil des Landgerichts Köln - 84 O 93/97 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, daß der Hauptausspruch wie folgt neu gefaßt wird: Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung fälligen Ordnungsgeldes bis zu 500.000 DM und für den Fall, daß dieses nicht beigetrieben werden kann, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, im Wiederholungsfall Ordnungshaft bis zu 2 Jahren, zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr außer T-Shirts und Jeanshosen Bekleidungsstücke anzubieten oder in Verkehr zu bringen, die - den Namen Lee und/oder - das durch die deutsche Marke Nr. DD 642 913 geschützte Zeichen und/oder - das durch die deutsche Marke Nr. 2 007 552 geschützte Zeichen und/oder - das durch die deutsche Marke Nr. 933 705 geschützte Zeichen und/oder - das durch die deutsche Marke Nr. 933 706 geschützte Zeichen tragen, wenn nicht diese Bekleidungsstücke von einer Gesellschaft der Lee-Gruppe oder mit deren Zustimmung im Inland, in einem der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum in Verkehr gebracht worden sind.Die Beklagte b e a n t r a g t, das Urteil des Landgerichts Köln vom 4.12.1997 - 84 O 93/97 - abzuändern und die Klage abzuweisen.