Rechtsprechung
| LG Berlin, 29.06.2001 - 84 T 309/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Schöneberg, 16.10.2000 - 70 III 644/99
- LG Berlin, 05.12.2000 - 84 T 309/00
- LG Berlin, 29.06.2001 - 84 T 309/00
Wird zitiert von ... (2)
- LG Berlin, 01.10.2003 - 84 T 371/03
D (A), Personenstandsrecht, Vaterschaftsanerkennung, Geburtenbuch, …
Nach § 25 PStV sind die Angaben zur Person der Eltern eines Kindes grundsätzlich durch Personenstandsurkundenoder andere öffentliche Urkunden nachzuweisen, wobei zu letzteren auch ein für den betreffenden Beteiligten ausgestellter Reisepass gehört ( LG Berlin, Beschluss vom 29. Juni 2001, 84 T 309/00 ). - LG Berlin, 10.02.2005 - 84 T 609/04
D (A), Personenstandsrecht, Personenstandsbuch, Berichtigung, Geburtsurkunde, …
Nach § 25 PStV sind die Angaben zur Person der Eltern grundsätzlich durch Personenstandsurkunden nachzuweisen; ist ein Beteiligter dazu nicht in der Lage, kann er seine Angaben durch andere öffentliche Urkunden nachweisen, die seine Identität bezeugen, wie z.B. durch einen gültigen Reisepass (vgl. Beschluss der Kammer vom 29.06.2001 zu 84 T 309/00 - StAZ 2002, 369 die Anerkennung der Vaterschaft betreffend; Beschluss der Kammer vom 1.10.2003 zu 84 T 371/03 - StAZ 2004, 202 - die Anerkennung der Vaterschaft betreffend; Beschluss der Kammer vom 16.01.2004 zu 84 T 115/04 ).
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| LG Berlin, 05.12.2000 - 84 T 309/00 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit der Beischreibung eines Randvermerks über die Vaterschaftsanerkennung zu einem Geburtseintrag im Geburtenbuch; Wirksamkeit einer Anerkennung; Nachweis von Angaben zur Person der Eltern eines Kindes durch Personenstandsurkunden
Verfahrensgang
- AG Berlin-Schöneberg, 16.10.2000 - 70 III 644/99
- LG Berlin, 05.12.2000 - 84 T 309/00
- LG Berlin, 29.06.2001 - 84 T 309/00
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